undesverwaltungsgericht entscheidet über die Klage einer Paderborner Studierenden auf Einhaltung des UN-Sozialpakts. Das Gericht entscheidet auf Rechtmäßigkeit der Studiengebühren obwohl Schon 1973 die Bundesrepublik den UN-Sozialpakt ratifiziert hat. Nun will die GEW die Vereinten Nationen in Genf anrufen.