Artikel Europareport Teil 4: Vertrag von Lissabon degradiert Deutsches Grundgesetz
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Jetzt scheint es also amtlich zu
sein. Der Vertrag von Lissabon, ist nicht im Sinne eines Volksdemokratischen
Grundrechts. Der Staatsrechtler aus Freiburg, Professor Dr. Dietrich
Murswiek, spricht von einem
Konstruktionsfehler, welcher die Verfassungen der Mitgliedsstaaten zu „Landesverfassungen“
degradiere. Demnach würde der EU-Gerichtshof die Handlungsfähigkeit erlangen,
um in innerstaatliche Verfassungsfragen der Verfassungsgerichte, der einzelnen
Länder, einzugreifen. Zwar spricht man bewusst nur von einer „Korrektur“ und
dennoch sollte uns allen klar sein, dass der EU-Gerichtshof nicht korrigierend,
sondern kontrollierend, eingreifen wird.
Das Grundgesetz würde abgestuft
zu einer „Landesverfassung“ und so befindet sich das gesamte Kontrollorgan des
Staates, in Brüssel. Man entzieht dem Bundesverfassungsgericht die
Handlungsfähigkeit und legt sie allein in die Hände, des EU-Gerichtshofes. Herr
Professor Dr. Dietrich Murswiek spricht zwar von einer „Nebenwirkung“ im
Vertrag, welche die Vertragsstaaten vermutlich nicht beabsichtig haben und
dennoch ist klar, was gemeint ist. Der Vertrag wurde nicht durch Mithilfe des
Volkes erstellt, sondern von jenen politischen Räten, der einzelnen Ländern,
welche den Vertrag ganz bewusst so ausgearbeitet haben.
Natürlich konnte man diesen
Vertrag offen legen, denn ein normal sterblicher Bürger, wird die Hintergründe
dieses Vertrages kaum richtig deuten können. Es wurden ja genug Irrwege
eingebaut, um sicher zu gehen, dass der Vertrag positiv aufgefasst wird.
Wie Demokratisch dieses
Vertragswerk tatsächlich ist, kann man am besten daran erkennen, mit welchen
Mitteln versucht wird, die Stimme des Volkes zu unterdrücken. Da schließt man Staaten aus, welche gegen den
Vertrag gestimmt hat, da trampelt man auf Irland rum und erzeugt einen
unmenschlichen Druck, da will man die Stimme des Volkes für ungültig erklären
und doch in die Hände einzelner Politiker legen. Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht,
kann man da nur sagen. Das hatten wir alles schon mal, in ähnlicher Form. Hier
werden die demokratischen Bürgerrechte in Frage gestellt und eine
Gewaltenteilung ist nicht mehr klar zu erkennen. Im Gegenteil, man legt das
Schicksal einzelner Länder in die Hände einer einzigen Macht. Hmmm, da wollte
doch schon mal ein System, alle Länder regieren. Ja, es ist schon spannend,
wenn man dem Theaterschauspiel zuschaut und erlebt, wie hier gehandelt wird.
Wer schützt in Zukunft unsere Menschenwürde?!? Das Verfassungsgericht sicher
nicht mehr, denn es unterliegt ja alles dem Kontrollorgan des EU-Gerichtshofes.
Eine totale Überwachung und ein Eingriff in die Privatsphäre eines jeden
Bürgers, könnte die Folge sein!
Wir als Bürger haben im Wahljahr
aber die Möglichkeit, zu handeln. Der Tschechische Präsident, will abwarten und
seine Entscheidung von einer erfolgreichen Wiederholung des Irischen
Referendums abhängig machen. Dieses wird im Herbst 2009 erwartet. Auch unser
Bundespräsident, Herr Horst Köhler, hat noch nicht unterzeichnet. Dieser wartet
auf die Bestätigung des Bundesverfassungsgerichtes, welches diverse Klagen und Beschwerden
vorliegen hat und sich damit auseinandersetzen muss.
Noch, ist also Zeit, um etwas
gegen diesen Vertrag zu unternehmen. Jene etablierte Politik muss abgewählt
werden und das Volk muss sich sofort zu Wort melden nach einem politischen
Wechsel und auf den Volksentscheid drängen. Es wird Zeit, dass auch Länder wie
Deutschland, wieder Einfluss auf die Politik nehmen. Nur so, kann man solche
„Machtwerke“ verhindern.
Wir sind viele und müssen uns nur
zu erkennen geben!
3 Kommentare
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Kommentare zu Europareport Teil 4: Vertrag von Lissabon degradiert Deutsches Grundgesetz
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es wird zeit aufzustehen und sich zu wehren....oliver p.
hinweis: guckt mal auf linksaktiv.de...neue comunity..echt sehr interessante texte, blocks,links und personen.
Teil 2:
Das Oberlandesgericht Celle hatte den EuGH um Prüfung der Vereinbarkeit des niedersächsischen Landesvergabegesetzes mit der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) gebeten.
Hiernach sind Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Vergabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmer/innen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen. Der Auftragnehmer muss sich zudem verpflichten, diese Verpflichtung Nachunternehmern aufzuerlegen und ihre Beachtung zu überwachen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung löst die Zahlung einer Vertragsstrafe aus. Mit dieser Bestimmung sollte ein unfairer Wettbewerb zu Lasten von Löhnen verhindert werden.
Der EuGH sah im niedersächsischen Landesvergabegesetz einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Nach dem Urteil des EuGH können ausländische Unternehmen, die Staatsaufträge in Deutschland annehmen, nicht dazu verpflichtet werden, Tariflöhne zu zahlen (Az.: C-346/06).
Alle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sagen deutlich – dass dieDienstleistungsfreiheit über nationalen Arbeitnehmerrechten steht.
Diese Urteile sind von elementarer Bedeutung, da den im EGV festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Die Urteile zeigen, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern.
Wer aber in drei Teufels Namen hat den Vertrag von Lissabon für uns verhandelt. Welche politischen Geistesfahrer versuchen uns diese Machwerk als Glanzleistung umzuhängen?
Mal sehen, ob irgendeine Diskussion "in die Gänge kommt" - ob es sich lohnt, und ob ich Lust habe noch zwei weitere Kommentarteile zu produzieren.
bleibt fröhlich und aktiv
stakeholder
TEIL 1:
@ Hey Thomas,
Hatte einen ganz gewaltigen Hackerangriff zu überstehen, tagelange Abwehrversuche haben nichts genutzt, zwei Firewalls, Virensoftware vom Feinsten, nichts hat geholfen. Musste alle Festplatten mit Kill Disk bearbeiten, natürlich war das Backup drei Wochen alt – wirklich eine ganz feine Sache! – Mein Schwiegersohn sei bedankt, gelobt und gepriesen - bin ich wieder an Deck.
Zu Deinem Artikel könnte ich sowohl Lob als auch Kritik äussern, verkneife mir dies, weil es in der Sache so unendlich viel zu sagen (schreiben) gibt, dass ich sowieso mit den paar genehmigten Zeichen nicht auskomme.
Bin bei meiner Recherche über die SPD (Lafontaine) auf Quellen gestossen, die die Zusammenhänge mit der Wiedervereinigung mit den Maastricht Verträgen etc. deutlich aufzeigen.
Will Dir auch gestehen, dass ich ernsthaft überlegt habe, selbst eine Artikelserie „Lissabon Vertrag“ zu schreiben. Es gibt unendliche viele bereits recherchierte und dokumentierte Ungereimtheiten, saublöde Fehlleistungen die das von Dir angesprochene Vertragswerk disqualifizieren. Zwar fürchte ich, dass sich keine Sau dafür interessiert und den Sachverhalt überreisst dennoch ein Versuch kann ja auch nicht schaden.
Am 3. April 2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß - Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern.
Teil 2 folgt stante pede
stakeholder