Artikel Wie verkommen ist die BRD-Justiz eigentlich?
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Skandaljustiz BRD ?
Gifhorn/Karlsruhe/Oeversee 06.05.2009
Die deutsche Justiz scheint das EU-Urteil, nach dem die BRD ein Unrechtsstaat ist, unbedingt bestätigen zu wollen. Anders kann man den Vorgang, der der VD-N angetragen, wohl nichtmehr bewertet werden. Denn hier wird aus eingebildeter Rechthaberei Recht gebeugt und man fragt sich, ob wir wieder im "dritten Nazireich" angekommen sind.
Wie aus dem anhängenden F all zu entnehmen ist, will offensichtlich die Verwaltung die Justiz missbrauchen und die Justiz deckt das ab, nur weil ein Souverän von seinem Recht des Rechtes Gebrauch macht und ein Verwaltungsvorgang hinterfragt.
So verkommen ist die BRD zwischenzeitlich. Es wäre wünschenswert, wenn alle Bürger sich endlich besinnen und den Spuk der Politverwaltungsdiktatur beenden, in dem wirklich Niemand mehr hingeht und sich solchen Machenschaften gegenüber, verweigert.
„Wir sind das Volk“, bekommt da eine ganz neue Bedeutung, denn es geht wohl darum, die Demokratie wieder einzufordern und die Frage zu klären, sind wir zu einem Obrigkeitsstaat verkommen oder dienen uns die Beamten und öffentlichen Angestellten noch?
Nun mag der Vorgang selbst lächerlich erscheinen, da es ja nur um 20 Euro für eigentlich „nichts“ ging. Dennoch, an diesem Beispiel zeigt sich, das die Verwaltung hier offensichtlich Dinge überspannt und missbraucht, nur um die Bürger auszuquetschen. Dem muß man ein „P“ vorsetzen. Und das geht eben nur zu dem bemerkenswerten Fall des Herrn Matthes, der den Bürgern als Vorbild dienen sollte. Denn der berühmte „Till Eulenspiegel“ sollte in Jedem von uns stecken, damit die Verwaltung endlich wieder begreift, wessen Herr sie ist und wem sie zu dienen hat.
Ein trauriger Vorgang, der ein erschreckendes Schlaglicht auf den verwerflichen Istzustand der BRD-GmbH wirft. Die VD-Nachrichten sind gespannt, was für eine Antwort aus der Verwaltung dazu gegeben wird.
Vorgangsmitteilung:
An das Abs: Bernd Matthes
Amtsgericht 38536 Meinersen-Seershausen
Osterberg 4
38516 Gifhorn
An die Staatsanwaltschaft Hildesheim
31112 Hildesheim
An die Polizei
38536 Meinersen
Seershausen, den 6.5.2009
Ihre Geschäftsnummer NZS 21 Owi 34 Js 25137/08
Sehr geehrte Damen und Herren
Bezüglich der angedrohten Erzwingungshaft durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizei Meinersen möchte ich ihnen zur Kenntnis geben, das ich erneut ihr Ansinnen zurückweise, wegen der anscheinenden Rechtsbeugung und dem Vorenthalten des gesetzlichen Richters Artikel 103 GG. Dazu die Kommentierung Bleibtreu (S.1055).
Dort steht: „Nach deutschem Recht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaates, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art.103 Ans.1 GG) Ausprägung gefunden haben, daß niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art.1 Abs.1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BverfGE 7, 53 [57 f.]; 275[279]; 9, 89 [95]; 39, 156 [168]; 46, 202 [210]; 55, 1 [5f.]; BverfG v. 9.3. 1983 – 2 BvR 315/83 - ). Dabei will Art.103 Abs.1 GG für alle gerichtlichen Verfahren – auch Klageerzwingungsverfahren (BverfGE 42,172 ff.) oder ZVG-Verfahren (...) oder Schiedsverfahren (...) oder vereinsgerichtliche Ausschlußverfahren (...) ein Minimum von rechtlichem Gehörs gewährleisten (...).
...
Wohl kann das rechtliche Gehör auch dadurch verletzt sein, daß ein Gericht den angetretenen Beweis aus Gründen, die im Prozeßrecht keine Stütze finden, nicht erhebt (vgl. BverfGE 50, 34f.))
...
Die Anforderungen, was ein Betroffener zur Erlangung der Wiedereinsetzung und damit zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zu tun hat, dürfen jedoch nicht überspannt werden (BverfGE 25, 166; 26, 318; 31,390; 34, 154ff.; 35, 298 ff.; 40, 42ff.; 41,23ff.; 42,364ff....“
In meinem Fall wird, trotz der einfachen Möglichkeit meine Rechtsunsicherheit zu beseitigen durch die Beantwortung meiner Rechtsfragen vor dem Gerichtsverfahren, von mir anscheinend verlangt, das ich mich einem aus meiner Sicht unwirksamen Gesetz mangels erkennbaren zuständigen Geltungsbereich gegen mein Gewissen unterzuordnen habe. Dies soll anscheinend erzwungen werden. Dadurch wird meine Person zum bloßen Gegenstand des betreffenden staatlichen Verfahrens.
Anscheinend liegt hier der Anfangsverdacht nach § 336 STGB unterlassen der Dienstpflicht in Analogie zu § 339 STGB vor.
Mein bisheriges Streben zur Heilung des Verfahrens durch entsprechende Handlungsweisen vorgerichtlich ihnen eine Möglichkeit einzuräumen, die Vorgehensweise der Amtspersonen nicht anzuerkennen, wegen ihrer Zweifelhaftigkeit, wurden ignoriert. Damit haben die Amtspersonen selbst nicht zur Heilung beigetragen.
Ebenso ist es mein Recht nicht zu einer Heilung beizutragen, sondern auf die Prüfung der Rechtsbedenken zu bestehen. Daher lehne ich auf Grund des Anfangsverdachtes die bisher involvierten Personen ab, sprich die Richter (insbesondere Herr von Tiling - Richter am Amtsgericht Gifhorn), die für diese Situation verantwortlich sind, nach 71,2 GVG in Analogie § 41 bzw. 42 STPO und § 54 VwGO auf Lebenszeit ab. Ich zitiere dazu erneut die Auslegung Bleibtreu Artikel 103 GG sinngemäß, wer zur Heilung des Verfahren beiträgt verliert das Rechtliche Gehör, daher weigerte ich mich bisher und weiterhin die Zahlung vorzunehmen, um Ihnen zu vermitteln das meine Heilungsversuche nicht die Heilung selbst sind, sondern nur ihnen ihre Möglichkeit der Heilung eröffnen.
Ich fordere Einstellung des Verwaltungsaktes bzw. Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. § 44 VwVfg.
Weiterhin ist Erzwingungshaft wegen Armut nicht erlaubt und erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung und Nötigung laut STGB und EMRK.
Des weiteren verlange ich eine Apostille mit Rechtsmittelfähiger Wohnanschrift bezüglich des gesamten Vorganges und sämtlicher Beteiligter.
Ich verlange daher einstweiligen Rechtsschutz wegen greifbarer Rechtsverletzung.
Im übrigen möchte ich sie darauf hinweisen, das ich nach der Radbruchschen Formel durchaus das höherwertige Recht in Anspruch nehmen kann und mich auf Artkel 20 Abs. 4 GG und Art.25 GG beziehend (hilfweise die HLKO betreffend des Zustandes der BRD), gegen die Anwendung von Gewalt mich auch durch Gewalt wehren könnte zum Nachteil der vollstreckenden Beamten.
Die beauftragenden Justiz-Angestellten benutzen die Polizei um ihre anscheinende Rechtsbeugung zu vollenden und verweigern anscheinend das rechtliche Gehör und gefährden sie zusätzlich.
Artikel 53 der niedersächsischen Verfassung
Gewährleistung des Rechtsweges
Wird eine Person durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt, so steht ihr der Rechtsweg offen.
Durch die Ingorierung meiner Rechtszweifel wurde mir der Rechtsweg verwehrt. Daher scheint ein Verstoß gegen die niedersächsische Verfassung vorzuliegen.
Und auch Erzwingungshaft kann mich nicht dazu bringen der permanenten Rechtsbeugung in Deutschland eine indirekte Legitimation zu verschaffen.
Sollten Sie nicht innerhalb 21 Tagen die geforderten Nachweise erbringen können, sehe ich die Sache als Niedergeschlagen an. Sollte das Verfahren eingestellt werden, stelle ich hiermit nach § 461a STPO den Antrag den Schaden dem Land Niedersachen in Rechnung zustellen.
Andernfalls/Hilfsweise möchte ich hiermit Strafanzeige gegen die Beteiligten wegen organisierter Rechtsbeugung stellen.
Nochmal meine Vorbehalte zur Erinnerung:
1.Weisen Sie mir vor, das das BRD-Rechtssystem auf der Basis einer vom Volk konstituierten Verfassung beruht.
2.Weisen Sie mir vor, das die Verfassung einen Gültigkeitsbereich bestimmt
3.Weisen sie mir vor, das die Bundesgesetze legal durch einen legalen Bundespräsidenten bestätigt wurden
4.Weisen sie mir vor, das die von Ihnen genutzten Paragrafen(Gesetze) einen für mich erkennbaren Gültigkeitsbereich haben.
Meinen Aufwand der durch ihr Verschulden entstanden ist berechne ich wie folgt:
2 Schriftstücke erstellen a 120,-- € gleich 240,-- €
Mein Schadenersatzanspruch wegen der Menschenrechtsverletzung wird durch eine Teilforderung von 500.-€ für eine unbezifferte Schadenshöhe angesetzt.
Laut Artikel 34 GG Amtshaftung (Da Sie meinen das GG würde gelten) werde ich notfalls über den NLBV zu lasten der Pensionskasse die Schadenersatzforderung geltend machen.
Sie können davon ausgehen, das ich mich weiterhin aus gutem Grund (Bleibtreu) weigern werde ihr Verfahren in irgendeiner Weise anzuerkennen, solange die geforderte Rechtssicherheit nicht hergestellt wurde. Wir sind vor dem Gesetz alle Gleich.
Aus meiner Sicht stehen wir also noch immer vor der Anklage-Erhebung und nicht wie aus ihrer Sicht nach einem Urteil, da durch das Ignorieren meiner Vorbehalte ich auch nicht die in Ihrem Rechtsbehelf angegeben Schritte unternehmen kann, weil diese sich auf (aus meiner Sicht) ungültig gewordene Gesetze beziehen, wie ich oben schon anmerkte und ihnen bereits zur Kenntnis gegeben habe.
Es liegt der Verdacht nahe, das Sie mich dazu nötigen wollen mich einem Gesetz zu unterwerfen, das keinen Geltungsbereich vorweisen kann (außer auf Schiffen und Flugzeugen mit hoheitsstaatlichen Symbolen) und ich mich daher an dem Verfassungsverrat beteiligen soll, auf dessen anscheindender Existenz ich sie in meiner Begründung zum nicht Erscheinen hingewiesen habe.
Mit freundlichem Gruß
von der Selbstverwaltung Milanstation zur Selbstverwaltung BRD
Unterschrift
(Bernd Matthes)
2 Kommentare
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Kommentare zu Wie verkommen ist die BRD-Justiz eigentlich?
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Ja, solche Richter werden, sobald der Rechtsstaat wieder hergestellt ist, ihren gesetzlichen Richtern vorgeführt. Denn wenn sich ein Richter weigert, hier Deutsches Recht anzuwenden, egal wo die Personen herkommen die hier wohnen, hat das Recht und Deutschland schon verloren.
Scharia infiltriert deutschen Gerichte und Schulen!
Auf der Internet-Nachrichtenseite "EUROPENEWS" werden haarsträubende Beispiele aufgelistet, wo unter Bezugnahme auf den Koran und die Scharia unser Rechtsverständnis hier in Deutschland mit Füßen getreten wird.
LINK
Ein paar Beispiele:
Anfang 2007 bezog sich Christa Datz-Winter, Richterin in Frankfurt, auf einen Abschnitt im Koran, das dem Ehemann das Recht gibt seine Frau zu schlagen. Sie zögerte die Scheidung einer marokkanischen Frau von ihrem marokkanischen Ehemann hinaus; beide wohnen in Deutschland. In einem weiteren Fall entschied Richter Hans-Dieter Bachmann an einem Gericht in Dortmund ebenfalls (12. Februar 2009) unter Bezugnahme auf die Scharia. Er sagte, nach dem Koran kann ein muslimischer Vater seine 15-jährige Tochter schlagen, die sich weigert ein Kopftuch zu tragen; er könne nicht dafür bestraft werden und zitierte folgenden Abschnitt aus dem Koran:
"Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!"(Sure 4 über Frauen)