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Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger

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Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger

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Eingestellt vonam 07.05.09in Wirtschaft via geldvomstaat24.de

Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten.

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