Artikel U.S. Department of State, Kirche in Not & Religionsfreiheit weltweit
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Wie die "Deutsche Welle" am 26.02.2008 in ihrem Artikel USA beklagen Verschlechterung der Menschenrechtslage
berichtet,
kritisiert das US-Außenministerium in ihrem Jahresbericht zur Lage der
Menschenrechte weltweit vor allem die Situation in Russland und China.
Des weiteren ist zu lesen:
Insgesamt
habe es 2008 weltweit Rückschritte bei der Respektierung der
Menschenreche gegeben, wird in dem Report festgestellt. In Deutschland
gebe es - bei genereller Achtung der Menschenrechte - Fälle von
Diskriminierung ethnischer und religiöser Minderheiten wie der
Scientology-Organisation.
Eine wiederholte
Verurteilung durch das US-Außenministerium im Umgang mit religiösen
Minderheiten in Deutschland! Das US-Außeniministerium ist nicht die
einzige Institution, die zur Lage der Menschenrechte (Country Reports
on Human Rights Practices) und Relgionsfreiheit (International Religious Freedom Report) weltweit einen Jahresbericht veröffentlicht.
Ende Oktober 2008 bin ich im Internet auf ein Handbuch im pro Christliches Medienmagazin
aufmerksam geworden. Relgionsfreiheit weltweit Bericht 2008; ein
Handbuch der KIRCHE IN NOT(WELTWEITES HILFSWERK PÄPSTLICHEN RECHTS),
informiert über(S.8):
- Situation der örtlichen katholischen Kirche und der Katholiken im Land
- Situation anderer christlicher Konfessionen und/oder Denominationen
- Situation der übrigen monotheistischen Religionen (Judentum und Islam)
- Situation anderer Religionen, Glaubensausrichtungen, Gemeinschaften und religiösen Gruppierungen.
Ein sehr umfangreiches Handbuch, das ich bisher nicht kannte.
Das Vorwort(S.3,4) des Handbuchs erörtert zwei Themen:
Warum ein Bericht zur Religionsfreiheit?
Angesichts
des in der öffentlichen Diskussion immer stärker spürbaren
Bedürfnisses, zu erfahren, wie es tatsächlich um die Menschenrechte im
Allgemeinen und das unveräußerliche menschliche Grundrecht der
Relgionsfreiheit im Besonderen bestellt ist, entschloss sich der
Generalrat von KIRCHE IN NOT (Aid to the Church in Need International -
ACN), diese Dokumentation "Religionsfreiheit weltweit - Bericht 2008"
herauszugeben.
Religionsfreiheit und Menschenrechte
Richtschnur
für die vorliegenden Länderberichte ist Artikel 18 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte (Paris, 10. Dezember 1948) - jener
Erklärung, auf die sich die UNO gründet und die somit, zumindest
theoretisch, allen 191 Mitgliedsstaaten gemeinsam ist. Artikel 18
besagt:
Jeder hat das
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln,
sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in
Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung,
Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Dementsprechend definiert sich Religionsfreiheit folgendermaßen:
- die Freiheit, zu einer anderen Religion überzutreten (mit anderen Worten; die freie Religionswahl);
-
die Freiheit, seine Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu
bekennen (war für den Gesetzgeber bedeutet, dass religiösen
Gruppierungen rechtliche Anerkennung und Autonomie zu gewähren sind);
- die Freiheit, seine religiösen Überzeugungen privat oder öffentlich zu bekennen;
-
die Möglichkeit für Einzelne wie auch für Institutionen, ihre Religion
frei zu entfalten, ihren Glauben weiterzureichen und ihre ethischen
Überzeugungn zu verbreiten.
Einer Ansicht über
Religionsfreiheit, der ich mich vollumfänglich anschließen möchte. Das
Handbuch beruft sich auf verschiedene Informationsquellen, wie z.B. Forum 18, U.S. Department of State und Institute on Religion and Public Policy. Informationsquellen, die ich unter empfehlenswerte Sites(rechte Seite)und Informationen zu meinem Blog veröffentlicht habe.
Verbesserungsvorschlag
Zwei
Punkte sind mir dennoch aufgefallen, die eine verbesserte Information
und Aufklärung in den zukünftigen Handbücher über Religionsfreiheit
wünschenwert machen.
1. Im Handbuch werden Länder(z.B.
Österreich, Deutschland, Russische Föderation) erwähnt, in denen
überhaupt nicht auf vorhandene Probleme der Religionsfreiheit -
speziell die Religionsanerkennung - eingegangen wird, wie ich im
Folgendem aufzeigen möchte.
Auszug aus dem Buch(S.395)
Österreich:
Allgemein gesagt können sich religiöse Minderheiten ziemlich problemlos
als Verein eintragen lassen...wenn diese auch noch hinter denen der
staatlich anerkannten Religionsgesellschaft zurückstehen, die
zusätzliche Rechte in den Bereichen Schule und staatliche
Subventionierung genießt.
Eine Bestandsaufnahme, die erst
einmal unproblematisch klingt, wäre da nicht die Realtität der
Nichtanerkennung von neuen Religionsgemeinschaften in Österreich.
Presse.com/Panorama vom 31.07.2008 Sieg für Zeugen Jehovas: Österreich diskriminiert Religionen
Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einer Mehrheit von
sechs zu einer Stimmer festgestellt, dass das österreichische
Religionsrecht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Nach Ansicht des
Gerichtshofs ist die Religionsfreiheit der Beschwerdeführer verletzt,
weil es in Österreich zwei Klassen von Religionsgemeinschaften gibt.
Dadurch werde eine Klasse minderwertiger Religionen geschaffen.
Die
Zeugen Jehovas hatten bereits im Jahr 1978 einen Antrag auf den Status
als offiziell anerkannte Religionsgesellschaft gestellt.
Wie
der Sprecher der Zeugen Jehovas in Österreich, Johann Zimmermann,
verlauten ließ, ist dieses Urteil nicht nur für die beiden
Beschwerdeführer, sondern für viele Religionsgemeinschaften von
Interesse. So sind auch Baptisten und Hindus in Österreich nicht
anerkannt. Ihre Mitglieder werden vom Gesetz in vieler Hinsicht allein
aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Kirche
benachteiligt.
So seien etwa nur Spenden an anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften steuerlich absetzbar.
2.
Es wird zwar treffend z.B. über die Russische Föderation(S.432 Andere
religiöse Gruppen) über Konflikte und Schwierigkeiten berichtet:
...die
Tendenz örtlicher Behörden, nicht nur die Aktivitäten mancher
religiöser Gemeinschaften zu behindern, sondern sie auch nicht vor
Übergriffen zu schützen.
Gemeint sind damit
religiöse Gruppierungen wie Zeugen Jehovas und Pfingstler, die unter
wenigen Beispielen genannt werden, obwohl es massive Schwierigkeiten
gibt.
Auch wird nicht die Quelle diverser Schwierigkeiten und die Beteiligten, die Konflikte schüren, genannt!
Anfang
1990, als der Kommunismus in Russland zusammenbrach, bestanden bereits
Religionsgesetze, die neuen Religionen freie Entfaltung bot. Das war
natürlich bestimmten Personen der russisch-orthodoxen Kirche,
Sektenkritikern und gewissen Politikern ein Dorn im Auge.
Als Gegenreaktion erfolgte ein massiver Druck auf die Gesetzgebung, wo als Folge ein neues Gesetz über die “Gewissensfreiheit und Religiöse Vereinigungen” am 1.10.1997 in Kraft trat.
Ein Gesetz, das alle religiösen Vereinigungen, denen zuvor der Status
einer rechtsfähigen Körperschaft gewährt worden war, dazu
verpflichtete, ihre Satzungsbestimmungen mit dem neuen Gesetz in
Einklang zu bringen und die erneute Eintragung bei der zuständigen
Justizbehörde vor dem 31.12.2000 zu beantragen. Eine Vorraussetzung zur
erneuten Eintragung als Religion bestand darin, einen Nachweis
vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass die religiöse Vereinigung seit
mindestens 15 Jahren in der Russischen Föderation besteht. Was im
Kommunismus unmöglich war.
Auch wird nicht erwähnt, dass
bezüglich dieser Registrierungsschwierigkeiten und ähnlicher
Angelegenheiten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu
Gunsten der Zeugen Jehovas (03.05.2007), der Heilsarmee (5.10.2006), der Scientology (5.04.2007), Der Moon-Kirche (12.02.2009) etc. entschieden hat.
Schlussbemerkung
Laut
dem Handbuch Religionsfreiheit weltweit/Bericht 2008(S.2),
herausgegeben von der KIRCHE IN NOT(WELTWEITES HILFSWERK PÄPSTLICHEN
RECHTS), ist die Wiedergabe des Textes, ganz oder in Teilen, gestattet
unter der Bedingung, dass die Quelle wiedergegeben wird.
Weitere Informationen über Religionsfreiheit http://scientology-mythos-versus-fakten.blogspot.com/search/label/Religionsfreiheit%2FReligious%20freedom
7 Kommentare
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Kommentare zu U.S. Department of State, Kirche in Not & Religionsfreiheit weltweit
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Wir dürfen jetzt nur nicht den Fehler machen und ein Unrecht in der Religionsfreiheit gegen das Andere aufrechnen. Einfach mit einem gutem Beispiel in Punkto Religonsfreiheit in Europa und vor allem in Deutschland vorangehen. Das wird mit Sicherheit das Zusammenleben und den Dialog in den islamischen Ländern zwischen den Religionen erleichtern und fördern.
Freiheit: ohne Lebensaufgabe ist wie ein
Ziel ohne Weg,wo auch Freiheit zum Chaos wird.Dies gilt auch,wenn manche Ihre Grenzen überschritten (Diktatoren) und Menschen (wunderbares) falsches aufgezwungen wird.
Ich habe selbst 2 Jahre in islamischen Ländern verbracht. Dort ist es nicht einmal vorstellbar das Christen irgendwelche Forderungen stellen. Ich finde Toleranz wird von Moslems nur inszeniert wenn sie sich selbst als Minderheit in einer Gesellschaft befinden. Für ein friedliches Miteinander ist es wichtig auch um die klaren kulturellen Unterschiede zu wissen und diese zu respektieren.
Das ist auch gut so und soll weiterhin bestehen bleiben. Nicht zu vergessen ist die Bahai Religion in Ägypten die in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt wird.
Es steht im Text KIRCHE IN NOT(WELTWEITES HILFSWERK PÄPSTLICHEN RECHTS) welches das Handbuch Religionsfreiheit weltweit 2008 herausgegeben hat; es beruf sich auf die unterschiedlichsten Quellen wie www.forum18.org, www.cesnur.org, www.faluninfo.net etc.
Über 12 Millionen Christen leben in islamisch geprägten Ländern. Das Zusammenleben ist historisch gewachsen. In Ägypten, Syrien und Libanon haben viele Christen eine gute soziale Stellung. Sowohl in Istanbul als auch in Isfahan rufen Kirchenglocken die Gläubigen zum Gebet.
Religionsfreheit in Not? wer hat das denn behauptet?