Einen Dank an das BGH, das hat nämlich eMails nun mit Telegrammen gleich gesetzt. Die ganze teure Investition in die TKÜV Technik zum Überwachen der Datenströme war also vergebens. Man braucht weder Richter, noch Durchsuchungsbefehl. Es dürfen eMails einfach so vom Mailserver wegbeschlagnahmt werden.Auf terrorpeut.de weiterlesen