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Menschenrechtler entsetzt über Verharmlosung von Ehrenmorden

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Menschenrechtler entsetzt über Verharmlosung von Ehrenmorden

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Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bezeichnete die Entschuldigungen für Ehrenmörder durch den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Dr. Winfried Hassemer, als “unerträglich”.

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29 Kommentare

Kommentare zu Menschenrechtler entsetzt über Verharmlosung von Ehrenmorden

 

Boxer42Boxer42am 22.05.09


Hier ist wieder ein vermeidbarer Streit entbrannt!!!

Egal aus welchem Blickwinkel betrachtet, bleibt Mord einfach Mord und es gilt auch, "Unwissenheit" schützt vor Strafe nicht!!!

So genannte Ehrenmorde, welch ein abscheuliches Wort, kann und darf es auf dieser Welt nicht geben und jegliche Verharmlosung hat zu unterbleiben, dient diese doch nur dem Täterschutz.

Der Schutz menschlichen Lebens und Wohlergehen hat Vorrang und darf keineswegs zur Disposition gestellt werden!!!

Wer solche Verbrechen begeht, egal welcher Ethnie angehörend, gehört wirklich "lebenslang" weggesperrt und darf nicht nach Verbüßung von 2/3. der Strafe, begnadigt werden!!!

hotchemaohotchemaoam 19.05.09


silver,
wenn du schon klüger daherschreiben willst als die Klugen, dann sortier dich vorher wenigstens einigermaßen.
Dass das Vorhandensein von Medien jetzt schon Paragaphen hinfällig macht ist dein Ernst? Das jeder, der lesen und schreiben kann auch weiss, was er liest und dann schreibt wäre schön. Das dem nicht so ist zeigst du selbst. Was die ständig wiedergekäute Behauptung des Tätervorrangs mit der Auseinandersetzung um den Begriffs des Verbotsirrtums zu tun hat, bleibt dein Geheimnis. Deine Opferdramaturgie ist rührend, aber hier völlig irrelevant. Sie führt nach eurer Logik sowieso immer aufs Schaffott.
Die "deutsche Rechtsauffassung" ist immer noch die eines Rechtsstaates. Die mag dir nicht gefallen. Mir wiederum ist sie sehr wichtig. Inclusive des § 17 StGB.
An deinem "Demjanjuk" kann man sehen, dass du das Ganze sowieso nicht begreifst. Die Anwendung, Erörterung, Betrachtung eines möglichen Verbotsirrtums ist nicht Sache der Strafverfolger, sondern des Gerichtes. Ergo?

snake662snake662am 18.05.09


Hallo Bibijo,
Die Umwelt ist ein Produkt unserer Lebensweise. Leider ist es so, dass es immer wieder Menschen gibt die unsere Gesetze, unser Recht und Ordnung mit Füßen treten. Zuwanderer aus aller Herren Länder und auch viele Deutsche bewegen sich rücksichtslos durch unser aller Welt. Den Betreffenden ist es leider egal. Da ist der Gesetzgeber gefordert. Unsere Schwabbel-Justiz und diese Weicheier-Gesetze in unserem Land sind mit Schuld daran, dass es solche Menschen gibt.
Wir können nur auf uns selbst und unsere Kinder achten, bei uns anfangen also. Wenn dies jeder für sich tut, dann kann sich etwas verbessern.
Gruß - Snake

SilberrueckenSilberrueckenam 18.05.09


Ihr habt ja beide Recht, hotchemao und zerro 1000. Den Verbotsirrtum gibt es tatsächlich im § 17 StGB, nur frage ich mich dann, wie man einen Demjanuk heute noch vor Gericht stellt, wenn der geltend machen könnte, dass er auf grund geringer Schulbildung das Unrecht garnicht einsehen konnte.
Dieser § ist nach meiner Ansicht völlig überholt, da sich jeder, so er lesen und hören kann, Print-und oder akustische Medien, über Recht oder Unrecht seiner Tat informieren kann. Wenn natürlich eine Familie ein Mitglied aussucht, der auf grund seines Alters nur eingeschränkt schuldfähig ist und nach § 49 StGB sogar noch mit einer Strafmilderung rechnen kann, um die zweifelhafte Ehre einer Familie wieder herzustellen, handelt in meinen Augen verbrecherisch. Ihr beide Klugen, fragt doch mal die Opfer solcher "Ehrenmorde", wie sie darüber denken. Ihr würdet Euch wahrscheinlich übergeben.
Typische deutsche Rechtsauffassung, es lebe der Täter, mit dem Opfer ist eh kein Gewinn mehr zu machen.

StruwwelStruwwelam 18.05.09


Wer wird denn eigentlich mit einem Mord geehrt?
Für mich unverständlich, das es dieses Wort überhaupt gibt.
Prof. Dr. Dr. Winfried Hassemer hat einen an der Klatsche, solche Morde zu entschuldigen.
Mord ist Mord und da ist nichts, was Ehrenhaft sein könnte.

BibijoBibijoam 18.05.09


@snake662 du hast vollkommen recht man kann einen Mord nicht verschönen. Mord ist Mord ich find es unfaßbar das übehaupt drüber nachgedacht wird ob ein Ehrenmord anders zu verurteilen ist. Aber in dieser Welt läuft vieles falschherum.

rehserehseam 18.05.09


Die Justiz schafft es häufig nicht, den Rechtsfrieden zwischen den Bürgern herzzustellen. da werden hanebüchene Urteile gesprochen, die nicht nur am Stammtisch Verwunderung hervorrufen. Zweifellos richtig ist, dass die Frauen im Islam häufig "Verfügungsmasse" des Mannes sind.
Das kann man aber nicht im aufgeklärten Europa strafmildernd fassen !

zero1000zero1000am 17.05.09


Ist Sizilien islamisch - nur da hört man nichts!!

Petra_GHJPetra_GHJam 17.05.09


Was kann man von einer Religion halten, in der Frauen wie in den folgenden Zeilen wegkommen?
Sure 2, Vers 223: "Eure Weiber sind euch ein Acker. Gehet zu eurem Acker, von wannen ihr wollt;"
Sure 4, Vers 34: "Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat... Diejenigen (Weiber) aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie..."

Petra_GHJPetra_GHJam 17.05.09


Dass die Frauen im Islam keine hohe Stellung hat, sieht man auch im Koran:
Sure 2, Vers 223: "Eure Weiber sind euch ein Acker. Gehet zu eurem Acker, von wannen ihr wollt;"
Sure 4, Vers 34: "Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat... Diejenigen (Weiber) aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie..."

zero1000zero1000am 17.05.09


hotchemao danke, schon wegegn der Sachlichkeit! Der §17 des StGb ist einer der schwierigsten im gesamten Gestzbuch - dies schon seit der Auseinandersetzung zwischen Finalisten und Kausalisten - was seit Welzel bis heute nicht definitiv gelöst ist. Haben wir ein Täterstrafrecht oder ein Tatstrafrecht? Ist die Gesinnung des Täters bei der Strafzumessung zu berücksichtigen oder nicht?
Die Kenntnis der Norm, wie im §17 zu Grunde gelegt, ist mehrdeutig: Kennt ein Täter die Norm nicht, ist er nicht zu bestrafen. Hätte er sie kennen können, hat sich ihr aber verweigert, ist er anders zu bestrafen, als wenn er in voller Kenntnis der Norm gehandelt hätte.
Wenden wir das auf den Ehrenmord oder Familiendrama
an, wie Snake sagt, dann haben wir das Dilemma: Mord bleibt Mord, nur die Strafzumessung ist nach wie vor problematisch.
Normenkenntnis oder Verdrängung des Wissens um die Norm oder bewusste Negierung der Norm, ich empfehle doch, hier das genaue Täterprofil zu eruieren, ehe man über Bausch und Bogen einfach aburteilt.
Nicht mehr und nicht weniger hat Hassemer gesagt - und er ist sicher kein Dummkopf.

snake662snake662am 17.05.09


In der gleichen wie du!
Google mal das Wort "Familiendrama"! Ist nur ein anderes Wort für den gleichen Schwachsinn! Aber Einträge ohne Ende! Deshalb nochmal: Mord bleibt Mord, egal von wem begangen, aus welchem Grund oder egal welcher Herkunft der Mörder ist!

pegasus6729pegasus6729am 17.05.09


Dazu doch gleich mal dieser t-online-artikel von heute

LINK

Was sind das nur für Menschen? Und dann noch die eigene Familie ... unfaßbar - in welcher Welt leben die bloß?

snake662snake662am 17.05.09


@troller
"diese Moslem Typen" verurteilen solche Taten gleichermassen! Nur musst du, um dies zu sehen, mal ein bischen Bildung einfahren und deinen Horizont etwas erweitern. Es gibt keine "Ehrenmorde" sondern nur MORDE! Und diese sind, egal von wem und aus welchem Grund begangen zu verurteilen!
Der Terminus "Ehrenmord" ist für mich das Unwort dieses Jahrzehntes! Das Wort "Ehre" sollte niemals in einem Atemzug mit dem Wort "Mord" erwähnt werden. Wer mordet hat keine Ehre!

troller22troller22am 17.05.09


Vor allem in Deutschland oder der Schweiz und Österreich haben diese Moslem Typen ja quasi sowieso Narrenfreiheit...sorry das ist so. Normal sollte man dieses Pack schon bei einer Mordandrohung in den Bau stecken und anschliessend sofort auf Kosten des Herkunftslandes ausweisen und zwar am besten mit dem ganzen Clan.

snake662snake662am 17.05.09


@only the cat und an alle,

Re:Für die Ermordung eines Menschen, ob Mann Frau oder Kind darf es keine mildernden Umstände geben - Notwehr wenn es ums eigene Leben geht ausgenommen - und mit Ehre hat ein Mord generell nie etwas zu tun.

Vollkommen richtig! Welcher Konfession ein Mensch angehört oder nicht spielt bei der Beurteilung oder besser Verurteilung der Tat überhaupt keine Rolle. Ein Mörder bleibt ein Mörder, ein Vergewaltiger ein Vergewaltiger und ein Betrüger ein Betrüger. Und mit Ehre hat dies ganz sicher nichts zu tun!

Gruß - Snake

hotchemaohotchemaoam 17.05.09


bleib locker Rene,
was in dem obigen Artikel nicht klar wird, ist die definitive Tatsache, dass der Hassemer keineswegs das Motiv "Ehre" als strafmildernd betrachtet. Was bei dem Blog auch nicht verwundert. Ihm geht es um den juristischen Begriff des Verbotsirrtums. Um dessen Anwendung und Nichtanwendung, das Verständnis deutscher Richter zu diesem nicht unwichtigen Begriff überhaupt. Dieser Begriff existiert nun mal im deutschen Rechtsgebrauch. Das ist auch gut so. Wenn man ihn nun am Beispiel des "Ehrenmordes" versucht zu erläutern ist das legitim und, natürlich, gleichzeitig hoch missverständlich. Vor allem bei Leuten denen man nur das Wort Islam, Türke etc. vorliest und dann als sofortige Reaktion die gesamte Palette dümmsten Rassismus und Ausländerfeindlichkeit um die Ohren bekommt. Der Hassemer hat sich sehr wohl auf seinem Terrain bewegt, die Kommentatoren hier auch. Es sind allerdings sehr unterschiedliche Ebenen.

RenePrueferRenePrueferam 17.05.09


Es ist schon erschütternd zu lesen, welch Geisteskranke Subjekte jahrelang mit ihren Urteilen die Richtung Deutschlands mitbestimmt haben. Das schlimme dabei ist, dass diese verwirrten Kreaturen ihr wahres Denken erst dann zeigen, wenn die durch ihre Denkensweise bestimmten, fragwürdigen Urteile nicht mehr zu revidieren sind. Dieser Hassemer trägt dann auch noch dazu bei, den letzten funken Hoffnung zu zerstören, dass man glaubt, die gegenwärtige Mafia- Justiz könnte sich wieder in eine rechtstaatliche Instituition entwickeln.

derruhigederruhigeam 17.05.09


Die sind schlimmer als Dreck und Tiere.
Tiere töten nur bei der Jagt oder bei Gefahr.Wer denen denn eingeredet das sie Ehre haben???Wenn sie doch ihre eigenen Cousinen,und Nichten heiraten dürfen??
Die sind so voller Stolz,das sie 10 Jährige als Ehefrauen
haben weil sie sich an Reife Frauen nicht rantrauen diese Paschas

SilberrueckenSilberrueckenam 17.05.09


Ich kann mich der Katze und Kranichheiner nur anschließen. Mensch was haben wir denn für hirnlose Gestalten in unseren höchstrichterlichen Einrichtungen? Wenn der schon Vizepräsident war, mit so einer moralischen Grundhaltung, wie müssen denn erst die Nachfolger geistig gewachsen sein. In Ostthüringen wurde vor einiger Zeit ein Anstaltsneubau feierlich übergeben, in dem man die Jackenärmel auf dem Rücken bindet. Menschen mit solch einem kranken Gehirn sollten zum Schutze der Allgemeinheit dort zur letzten öffentlichen Ruhe gebettet werden. Das hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun, sondern ist moralisch verkommen. Hoffentlich wird nicht mal ein naher Angehöriger dieses Herrn, natürlich aus sozialem Versehen über die Klinge geschoben. Ich wundere mich jetzt über viele seltsam erscheinende Richtersprüche dieser Organe nicht mehr. Alles überprüft unser BMI, doch wer überprüft dieses Klientel?


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