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Bank muss Provision offen legen - eindeutiges Urteil des BGH

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Bank muss Provision offen legen - eindeutiges Urteil des BGH

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine so genannte Kick-Back-Rechtsprechung bekräftigt und ausgeweitet. Banken müssen bei der Anlageberatung Anleger generell darüber informieren, was sie an Provision erhalten.

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5 Kommentare

Kommentare zu Bank muss Provision offen legen - eindeutiges Urteil des BGH

 

OnkelOttoOnkelOttoam 21.08.09


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VobaschadenVobaschadenam 21.08.09


Wenn die Volksbanken dem Kunden gegenüber die Kickbacks offenlegen würden, machen sie überhaupt kein Geschäft mehr, denn sie verkaufen doch hauptsächlich den Mist, für den es die besten "Schmiergelder" gibt, z.B. DG-Anlagen. Die Volksbank kassiert dafür die Provision, der Kunde glaubt das Gewäsch von "absoluter Sicherheit im Alter" und wenn es dann soweit zur Auszahlung ist, hat die DZ-Bank den Ertrag nebst Anlagesumme aufgefressen.

OnkelOttoOnkelOttoam 27.06.09


www.vertrauensschaden-bank.de

vobageschaedigtvobageschaedigtam 27.06.09


Auch ich habe als DG-Geschädigter versucht, bei meiner VB wenigstens eine Anteil von der kassierten Provision zu bekommen. Leider wurde mir geschrieben, dass die Rechtssprechung nicht DGI-Fonds betrifft und dass den Anlageberater kein Verschulden trifft.Außerdem war in den 90er-Jahren eine Aufklärungspflicht über Vermittlungsprovisionen noch nicht aktuell.
So können sich die Volksbanken aus allem heraushalten, kassiert und die gutgläubigen Anleger sind die Dummen!!!

OnkelOttoOnkelOttoam 27.05.09


Anscheinend ist das bei den Volksbanken noch nicht angekommen. Aber ich habe ja schon seit einiger Zeit den Eindruck, dass man bei den Volksbanken keine Ahnung davon hat, was Recht und Unrecht ist.


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