In der Regel haben Auszubildende mit geringem Ausbildungsentgelt und eigener Wohnung die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen. Wer aber hat nun tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld? Und wenn ja, wird die reale Miete durch das Wohngeldamt vollständig übernommen oder wir die Miete nur anteilig geleistet?Auf geldvomstaat24.de weiterlesen