Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei
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Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, kam 1981 im Alter von 14 Jahren zu seinen Eltern nach Deutschland und erhielt 1992 eine unbefristete Au
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4 KommentareÄhnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Politische news, falle, eltern, Deutschland
Kommentare zu Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei
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Bedauerlich, dass hierüber überhaupt die Justiz entscheiden muss.
Alter Optimist, das geht noch ein bisschen hin und her, dann ist er wieder da. Denk an den Fall Mehmett.
Hoffentlich sind wir nun mal aufgewacht.
Raus mit diesen Pestbeulen.
Endlich mal ein "gerechets" Urteil. Gewaltbeerite und vorbestrafte Ausländer nicht länger zu dulen.... dieses Urteil war längst überfällig. Müssen wir uns eigentlich alles gefallen lassen. Nein mündige Bürger müssen endlich Courage beweisen und ihre Meinung zu moslemischen Fanaktikern sagen die unser abendländischw christiche Kultur bedrohen