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Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei

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Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei

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Eingestellt vonam 30.05.09in Politik via quadraturacirculi.de

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Falle eines Aktivisten des “Kalifatstaats” entschieden, dass sein Aufenthaltsrecht erloschen ist und ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf.
Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, kam 1981 im Alter von 14 Jahren zu seinen Eltern nach Deutschland und erhielt 1992 eine unbefristete Au

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4 Kommentare

Kommentare zu Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei

 

quadraturaquadraturaam 01.06.09


Bedauerlich, dass hierüber überhaupt die Justiz entscheiden muss.

KonradinKonradinam 31.05.09


Alter Optimist, das geht noch ein bisschen hin und her, dann ist er wieder da. Denk an den Fall Mehmett.

B.N.D.B.N.D.am 31.05.09


Hoffentlich sind wir nun mal aufgewacht.
Raus mit diesen Pestbeulen.

TheosVereinTheosVereinam 31.05.09


Endlich mal ein "gerechets" Urteil. Gewaltbeerite und vorbestrafte Ausländer nicht länger zu dulen.... dieses Urteil war längst überfällig. Müssen wir uns eigentlich alles gefallen lassen. Nein mündige Bürger müssen endlich Courage beweisen und ihre Meinung zu moslemischen Fanaktikern sagen die unser abendländischw christiche Kultur bedrohen


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