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Upload bei eMule & Co: Unwissenheit schützt vor Strafe

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Upload bei eMule & Co: Unwissenheit schützt vor Strafe

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Wer an Filesharing-Netzwerken teilnimmt, aber nicht weiß, dass er damit auch gleichzeitig zum Anbieter von Inhalten wird, die er gerade herunterlädt, kann dafür nicht bestraft werden.
Zu dieser erstaunlichen Auffassung gelangt das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall

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