Artikel 60 Jahre BRD,wirklich??? (Rhein-Zeitung - rz online !!!)
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Eine Völkerrechtlich nicht existierende BRD mit
einem nicht mehr gültigen Grundgesetz (weil sie es bis heute verseumt
hat wie vom ehemaligen Grundgesetz vorgeschrieben dem Volk eine
gesamtdeutsche Verfassung zur Abstimmung vorzulegen), stimmt einem
EU-Vertrag(Lissabon) zu der undemokratisch ist und gegen den zu Recht
über 90% der Deutschen sind.
Da Umfrageergebnisse und Statistiken manipulierbar sind kann man aber
zumindest davon ausgehen das die Mehrheit der Deutschen gegen den
Vertrag von Lissabon sind. Der Einwand, das das Volk nicht befragt
wurde weil wir eine parlamentarische Demokratie wären ist fadenscheinig
denn als was würde man denn die Staaten bezeichnen in denen abgestimmt
wurde/wird.
Da die BRD völkerrechtlich nicht existiert war diese
Vertragsunterzeichnung eine Amtsanmassung von Privatpersonen die sich
ohne Legitimation erdreisten zu behaupten das sie das Deutsche Volk
vertreten.
Hierzu auch Carlo Schmidt den auch seine Gegner als aufrechten Demokraten geachtet haben.
Redetext: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index1/carloschmid.html
Rede Ton: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index/1948-09-08%20-%20Carlo%20Schmid%20-%20Grundsatzrede.mp3
Im folgenden habe ich einiges zur rechtlichen Situation zusammengestellt/kopiert
lt SHAEF Gesetz 52 Art.1 und GBBl. 1990 Teil 1 S. 1274 gilt immer noch Alliierter Vorbehalt also Besatzungsrecht.
Die BRD war nie Rechtsnachfolger des DR sondern als ein
Verwaltungskonstrukt der Besatzungsmächte etabliert mit einer
grundgesetzlichen Gültigkeit vom 23.05.1949 bis 17.07.1990. Berlin war
und ist kein Teil der BRD 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274)
Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art.
43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten
Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des
„Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch
im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert
seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik
Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie
sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und
erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des
Bundesgebietes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die
„Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland“ übergeordnet, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf
ein Land 60 Jahre besetzt werden.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom
19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so
genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite
890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am
17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „
Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des
„Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der
ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte
auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich
des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum
„Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt,
macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung
alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von
Deutschland als Ganzem bewusst waren:
" Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags
unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden
Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin
und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der
Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen
Einheit getroffen werden.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß
die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v.
08.06.2006).
Seit 18.07.1990 sind alle Grundstücksverkäufe im Gebiet
Gesamtdeutschlands nichtig da die BRD nicht mehr existiert und wieder
Besatzungsrecht gilt nachdem keine Verkäufe ohne Zustimmung der
Besatzungsmächte stattfinden können.
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http://rhein-zeitung.de/forum/read.php?f=3315&i=12&t=12
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