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Billigflieger: Gebühren für Kreditkartennutzung unzulässig

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Billigflieger: Gebühren für Kreditkartennutzung unzulässig
Das Berliner Kammergericht hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Billigflieger Ryanair entschieden, dass eine Fluggesellschaft für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen darf, wenn sie auch ein etabliertes kostenloses Zahlverfahren anbietet...

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3 Kommentare

Kommentare zu Billigflieger: Gebühren für Kreditkartennutzung unzulässig

 

Megaflieger.deMegaflieger.deam 23.10.09


achja, es gibt übrigens eine Richtlinie der Europäischen Union, die im November 2008 in Kraft trat. Sie legt fest, dass der Endpreis für den Flug alle zwingenden Kosten enthalten muss. Zusatzkosten für Extraleistungen sind zu Beginn des Buchungsvorgangs deutlich darzustellen. Und Kostenrelevante Voreinstellungen sind unzulässig.

StinkorStinkoram 16.06.09


Dafür nehmen die dann bald Geld für was anderes, irgendwie müssen sie ja auch am Kunden verdienen...

sushikingsushikingam 16.06.09


yeehah, ein gutes Urteil für Visa und Co, aber auch für den Kunden! die Billigflieger versuchen doch wo sie nur können versteckte kosten zu generieren...


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