Ab wann ist man vorbestraft?
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Diese Frage höre ich häufg von Mandanten, die gerade ein Strafverfahren zu laufen haben. Die Frage selbst ist schon falsch, was ich kurz erläutern möchte:
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Kommentare zu Ab wann ist man vorbestraft?
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Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe; bei Jugendstrafen entsprechend bis zu zwei Jahren, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden und es sich um die erste Straftat handelt.
Der umgangsprachliche Sinn ergibt sich daraus, dass eine Strafe bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Das Führungszeugnis wird zum Beispiel bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorgelegt.