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Artikel Kevin Käthers Kampf für Deutschland endet im Ketzer-Kerker

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Kevin Käthers Kampf für Deutschland endet im Ketzer-Kerker

Am 26. Mai 2009 und am 9. Juni 2009 fand am Landgericht
Tiergarten (Berlin) die Berufungsverhandlung gegen den Holocaust-Ketzer Kevin Käther
statt. Die im Erstprozeß verhängte Gefängnisstrafe von acht Monaten (ohne
Bewährung) wurde erwartungsgemäß bestätigt, da wiederum keine Beweise zugelassen
wurden.


Kevin reichte
in der Berufungsverhandlung Beweisanträge von ca. 2500 Seiten ein, die allesamt
nach zweieinhalb Stunden angeblich gelesen waren und dann als "unrelevant"
abgelehnt wurden. Im gesamten Verfahren reichte Kevin 7000 Seiten Beweisanträge
ein, die ausnahmslos unwiderlegbare Beweisführungen zum Ziel hatten. Doch jedes
Mal erfolgte dieselbe
Ketzerentscheidung. "Abgelehnt wegen Offenkundigkeit des Gegenteils." Selbstverständlich wurde niemals auch nur ein Wort dieser Beweisanträge von den
Richtern gelesen, denn dann hätte sich womöglich noch ein Gewissen regen können.


Es ging bei diesem Verfahren um die Berufungsverhandlung gegen
das erstinstanzliche Urteil, das aufgrund der Selbstanzeige von Kevin Käther
gesprochen wurde. Grund für das Ketzer-Verfahren war die Versendung des Buches
von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im
Kreuzverhör".


Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe, damit wir weiter
aufklären können!


In erster Instanz wurde Kevin in einem
Schauprozess zu acht
Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl der Angeklagte belegen
konnte, daß die Inhalte des verschickten Buches von den Offizialhistorikern und
Wissenschaftlern nicht widerlegt worden sind. Alle vorgebrachten Beweisanträge
wurden nach inquisitorischer Manier ungeprüft abgelehnt. Es war kein
Gerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern ein Tribunal nach
den Maßstäben der "Inquisition".


Hier Kevins Erklärung: "Anläßlich der Verurteilungen und
Anklagen gegen die Wahrheitskämpfer Germar Rudolf, Ernst Zündel, Sylvia Stolz
und Horst Mahler sandte ich dieses Buch im November 2007 an Lea Rosh, Wolfgang
Benz und Ernst Nolte, um somit einen Prozeß gegen mich herbeizuführen. Dies war
mein erster Beitrag zur Vernichtung der Geschichtslügen, welche unser Volk
geißeln. Als Deutscher fühle ich mich verpflichtet allen Schaden von meinem Volk
abzuwenden und es auf den Pfad der Wahrheit zurückzuführen. In Anbetracht der
Tatsache, daß Horst Mahler wegen der gewaltfreien Verbreitung seiner von ihm
belegten Thesen von der 'Justiz' zu fast 13 Jahren Haft verurteilt worden ist,
zeigt sich die Notwendigkeit des Kampfes gegen die Lügen der Feinde
Deutschlands. Es geht hier nicht um die Erkämpfung von Meinungsfreiheit oder
dergleichen, sondern um das Überleben unseres Volkes, denn Schuld und Lügen
töten die Seele eines Volkes. Ich als Deutscher habe von meinem Notwehrrecht
Gebrauch gemacht und mich den Zersetzungslügen der Feinde entgegengestellt. Es
ist mir eine Ehre stellvertretend für mein Volk die Wahrheit zu verkünden und
dafür gegebenenfalls auch ins Gefängnis zu gehen. Unsere Nachfahren werden uns
diese Taten danken."


Wir werden in einem gesonderten Beitrag noch die Beweisanträge
von Kevin Käther behandeln, um zu zeigen, wie dieser junge Mann für Deutschland
vor diesen Tribunalen kämpfte.


Kevin ist ein deutscher Held im besten Sinne des Wortes. Er hat
mit seiner Frau eine einjährige Tochter. Spenden bitte auf folgendes Konto:


Kevin Käther
Deutsche Bank
Bankleitzahl: 12070024
Kontonummer: 391104700
IBAN: DE80120700240391104700
BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDB160


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http://globalfire.tv/nj/09de/verfolgungen/kevin_kaether.htm


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3 Kommentare

Kommentare zu Kevin Käthers Kampf für Deutschland endet im Ketzer-Kerker

 

honigmannhonigmannam 22.02.10


...hattest Du etwas anderes erwartet, in diesem, unserem Lande, mit blühenden Wiesen - der OMF-BRD ???
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WojcichWojcicham 20.02.10


Zu § 130 Kevin Käther:
Ich kenne einen SPD-Minister unter Willy Brand, der schrieb
in der Zeitung zu einem Mädchern, der man 1941 die Haare abgeschnitten hatte: ,,Die Unwürdige hatte sich mit einem rassisch Minderwertigen, ich glaube einem Polen, eingelas-sen".So stand es im Haller Tagblatt am 29.11.2007, S. 26.
Meine Anzeige (§ 139 und 189 StGB) wurde von der Staatsan-waltschaft Heilbronn nach § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart bestä-
tigte dies entsprechend § 172 StPO.
Meine Frage: Gilt § 130 nicht für Politiker, nur für den Normalbürger - sind nur Juden, Auschwitz und die Shoa davon betroffen?
Danke für eine fachliche Auskunft und viele Grüße!

WojcichWojcicham 20.02.10


Zu


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