Artikel Legales "Spicken": Online-Bewertung von Lehrern erlaubt
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Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet bewerten. Das
entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag und beendete
damit einen Streit, der seit zwei Jahren zwischen einer Lehrerin und
dem Portal "spickmich.de" tobte. Für die Betreiber ist das Urteil
ein Wegweiser in Richtung Meinungsfreiheit – auch für andere
Portale.
Mit einem Notendurchschnitt von 4,3 fallen deutsche Schüler durch
ihr Abitur, Studenten müssen eine bessere Note erreichen, um eine
Klausur zu bestehen. Durchgefallen – dieses Urteil traf 2007 auch
eine Frau, die die Schulbank lange verlassen hat, obwohl sie immer noch
zu ihrem täglichen Arbeitsleben dazugehört. Im Internetportal
"spickmich.de"
hatten Schüler die Lehrerin für Geschichte und Religion
schlecht bewertet. Sie sah daraufhin ihr allgemeines
Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und klagte gegen ihre
Darstellung auf "spickmich.de". Dort können Schüler seit 2007
Lehrkräfte bewerten, etwa in den Kategorien "cool und witzig",
"beliebt", "guter Unterricht", "menschlich" oder "faire Noten". Die
Schüler können ein Profil ihrer Lehrer erstellen oder auch
Zitate von ihnen wiedergeben.
Im Mai 2007 hatte die Lehrerin mit Unterstützung der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine
Unterlassungsverfügung beim Landgericht Köln beantragt. Sie
sehe ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht und das
Bundesdatenschutzgesetz als verletzt an. Es gehe bei der "Bewertung"
auch um private Charaktereigenschaften sowie um die Gefahr, dass ein
möglicherweise manipuliertes Persönlichkeitsprofil erstellt
werde. Die Teilnehmer des Portals müssten sich zwar registrieren
lassen, es könne sich aber jedermann unter Angabe eines frei
gewählten Namens anmelden und als Schüler Bewertungen
abgeben, erklärten die Kläger damals laut der
"Süddeutschen Zeitung". Für die Betreiber von "spickmich.de"
hingegen stellt das Portal vor allem eine Möglichkeit zur freien
Meinungsäußerung dar, mit deren Hilfe eine
Qualitätsverbesserung erreicht werden könnte. Das Landgericht
entschied im Juli 2007 gegen den Antrag der Lehrerin.
Mehrere Klagen scheiterten
Dennoch nahm "spickmich.de" im September 2007 die
Bewertungskategorien "sexy", "gelassen" und "leichte Prüfungen"
aus dem Netz. Vor einem Jahr entschied die nächsthöhere
Instanz, das Oberlandesgericht Köln, die Bewertung von Lehrern im
Portal sei erlaubt, es handle sich um eine grundrechtlich
geschützte Meinungsäußerung, da die Bewertung sich auf
die berufliche Tätigkeit von Lehrern beziehe und weder eine
Schmähkritik noch ein An-den-Pranger-Stellen sei. Eine weitere
Klage vom Januar 2008 scheiterte ebenfalls.
Ähnlich sah es am Dienstag, in letzter Instanz, auch der
Bundesgerichtshof. "Die Bewertungen stellen
Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit
der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich
nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt.
Konkrete Beeinträchtigungen hat die Klägerin nicht geltend
gemacht. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der
Form nach beleidigend", heißt es in dem Urteil. Und weiter: "Im
Streitfall ist im Hinblick auf die geringe Aussagekraft und
Eingriffsqualität der Daten und die Zugangsbeschränkungen zum
Portal die Datenübermittlung nicht von vornherein unzulässig.
Besondere Umstände, die der Übermittlung im konkreten Fall
entgegenstehen könnten, hat die Klägerin nicht vorgetragen."
"Ein super Tag für die Meinungsfreiheit"
Die "Süddeutsche" hatte im Vorfeld von einem
"Grundsatzurteil über 'Persönlichkeitsschutz und
Meinungsfreiheit im Internet'" mit "Auswirkungen auf andere
Bewertungsportale etwa über Professoren oder Hotels" geschrieben.
Dies wies das Gericht heute zurück. Das Urteil habe keine
grundsätzliche Bedeutung für andere Bewertungsportale im
Internet. Es handele sich "durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um
den letzten", zitiert das Magazin "Stern" die Vorsitzende Richterin des
BGH-Senats, Gerda Müller. Wie mit anderen Bewertungsportalen
umzugehen sei, müsse offen bleiben.
"Spickmich"-Geschäftsführer Manuel Weisbrod hingegen
erklärte, das Urteil sei eine "Richtungsentscheidung, wie die
Justiz mit den neuen Medien umgeht. Es ist ein toller Tag für
Deutschlands Schulen und ein super Tag für die Meinungsfreiheit".
"Spickmich.de" wurde von drei Studenten gegründet und
zählt nach Angaben der Betreiber über eine Million Nutzer. Es
gehört zu den so genannten "Sozialen Netzwerken" wie "StudiVZ"
oder "MySpace". Neben der Bewertungsfunktion können sich
Schüler dort auch ein eigenes Persönlichkeitsprofil erstellen
und miteinander in Kontakt treten.
Quelle:Spiegel, Reuters,
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