Jetzt ist es amtlich: Seit dem 1. Juli ist die Gurken-Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der EU, die wegen der vielen Witze, die man über sie gerissen hat, schon Berühmtheit erlangt hatte, vom Tisch. Die Gurke, für die laut EU-Norm nur eine „maximale Krümmung“ von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter Länge erlaubt war, darf nun wieder so wachsen wie es dAuf epochtimes.de weiterlesen