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Artikel Pandemie, Zwangsimpfung und die Menschenrechte!

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Pandemie, Zwangsimpfung und die Menschenrechte!

Wie der Telegraph
letztes Jahr berichtete, sind 21 Obdachlose in Polen an den Folgen
medizinischer Versuche mit einer neuartigen, ungeprüften
Vogelgrippeimpfung gestorben.

Die Arbeit des medizinische
Personal aus der Stadt Grudziadz wurde untersucht, die 350 arme und
obdachlose Menschen als Versuchkaninchen verwendeten, um einen
Impfstoff an ihnen ausprobierten, wie die Staatsanwaltschaft meldete.
Die Behörden sagten, die Opfer erhielten 1 oder 2 Euro um an einem Test
teilzunehmen, bei dem sie meinten es handelt sich um eine herkömmliche
Grippeimpfung.

Der Direktor des Obdachlosenheims in Grudziadz,
Mieczyslaw Waclawski, erzählte einer polnischen Zeitung, 21 Menschen
seines Heims seien gestorben, weit mehr als die durchschnittlichen 8
pro Jahr.

Obwohl die Behörden noch nicht zweifelsfrei den
Zusammenhang zwischen den Todesfällen und den Versuchen des
medizinischen Personals bewiesen haben, sagte die polnische
Gesundheitsministerin Ewa Kopacz, sollen die involvierten Ärzte und
Schwestern nicht wieder ihren Dienst aufnehmen dürfen.

Es ist im Interesse aller Ärzte, dass die Verantwortlichen dafür bestraft werden,” fügte die Ministerin hinzu.

Die
Behörden prüfen die Möglichkeit, ob das medizinische Personal die
Pharmafirmen getäuscht haben, welche den Versuch in Auftrag gaben.

Die
Beschuldigten sagen aber, alle die an den Versuchen involviert waren
wussten es handelt sich um eine Impfung gegen H5N1 und machten
freiwillig mit.

Diese Nachricht über die Todesfälle war ein
weiterer Schlag gegen das marode, von Geldmangel geplagte polnische
Gesundheitssystem. Im Jahre 2002 wurden bereits eine Reihe von
Ambulanzsanitäter wegen der Tötung von Patienten schuldig gesprochen,
die auf Provision für Bestattungsfirmen arbeiteten.

Das Thema Zwangsimpfung ist aktuell

Wie
oben beschrieben sind Impfungen gefährlich und die Menschen an denen
man übt sterben. Aber wir stehen vor einer möglichen Zwangsimpfung,
wenn die Gesundheitsbehörden und Regierungen es so beschliessen, jetzt
wo in der Schweiz innerhalb eines Tages elf neue Fälle von
Schweinegrippe bestätigt wurden und seit Ende April sich insgesamt 115
Personen mit dem Virus A(H1N1) angegesteckt haben.

Wie die
Medien nur beiläufig in der Schweiz berichten, haben die Schweizer
Gesundheits- und Sicherheitsbehörden alles vorbereitet, um eine
Zwangsimpfung der Schweizer Bevölkerung im Falle einer Pandemie
durchführen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen und Ressourcen dafür
sind vorhanden, um jeden, auch gegen seinen Willen, zu impfen. Das
sollten die Menschen wissen, und in den Nachbarländern ist es ähnlich.

So hebt §20 des deutschen Infektionsschutzgesetz das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit auf. Dort steht:

(6)
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass
bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine
übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt
und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
Das
Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1
Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser
Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne
Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann,
ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7)
Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach
Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass
einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen
können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten
Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen
Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit
eingeschränkt werden.


Laut Schweizer Bundesbehörden ist
eine Zwangsimpfung völkerrechtlich zulässig, wenn die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine entsprechende „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite
festgestellt hat. Fehlt eine solche, so muss zumindest eine der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sinngemässe Notlage
vorliegen.

Die IGV (SR 0.818.103) stützt sich direkt auf Artikel
21 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, der seit Juni
2007 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich ist. Art. 12
ermächtigt den Generalsekretär der WHO, eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite"
festzustellen. Er kann darüber hinaus konkrete Massnahmen empfehlen,
worunter neben Reiseeinschränkungen und Quarantänen auch Impfungen
figurieren (Art. 15 i.V.m. Art. 18). Droht eine Pandemie und verkündet
die WHO eine Notlage, so lässt sich eine Zwangsimpfung rechtfertigen.

Wie sieht der konkrete Ablauf in der Schweiz aus?

Wenn
die WHO eine Notlage mit Pandemiestufe 6 ausruft und eine Zwangsimpfung
befiehlt, dann beschliesst der Bundesrat laut Kompetenz die in der
Bundesverfassung (SR 101) Art. 118 Schutz der Gesundheit gegeben ist "Massnahmen
zum Schutz der Gesundheit, unter anderem die zur Bekämpfung
übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von
Menschen und Tieren dienen.
"

Der Bund beauftrag daraufhin die Kantone laut Epidemiengesetz (SR 818.101) Art. 23 Impfungen vorzunehmen. Dort steht:

Die
Kantone haben für die Möglichkeit der kostenlosen Impfung gegen
übertragbare Krankheiten, die für die Bevölkerung eine erhebliche
Gefahr bedeuten, zu sorgen. Der Bundesrat bezeichnet diese Krankheiten.
Es steht den Kantonen frei, der Bevölkerung im Einvernehmen mit dem
Bundesamt für Gesundheitswesen die kostenlose Impfung gegen weitere
Krankheiten anzubieten. Die Kantone bestimmen, ob diese Impfungen
freiwillig oder obligatorisch sind.


Wird eine Zwangsimpfung
beschlossen, dann richtet der Zivilschutz zentrale Stationen für die
Zwangsimpfung ein. An Hand der Melderegister der Gemeinden werden alle
Bewohner angeschrieben und sie bekommen einen Aufruf wo und wann sie
für die Impfung zu erscheinen haben. Es werden keine Ausnahmen oder
Ausreden geduldet. Wer sich nicht einfindet wird von der Polizei und
anderen Sicherheitsorganen zwangsmässig abgeholt und vorgeführt.

Neben
der Zwangsimpfung stehen den Behörden noch Quarantäne, Ausgangssperren
bis hin zum Kriegsrecht als Notfallmassnahmen zur Verfügung. Dabei
werden die Verfassungsrechte völlig aufgehoben. Das sollten die
Menschen wissen, was passiert mit ihnen bei einer Pandemie, die
erhebliche Bedenken gegen Impfungen wegen der Nebenwirkungen und
körperlicher Unversehrtheit haben. Sie können, egal ob sie wollen oder
nicht, zwangsgeimpft und eingesperrt werden.

Woraus bestehen eigentlich die meisten Impfstoffe? Unter anderem wird das Konservierungsmittel Thiomersal benutzt, das Quecksilber beinhaltet. Praktisch jeder Impfstoff enthält Formaldehyd,
ein Mittel, das wegen seiner Gefährlichkeit Krebs zu verursachen, in
Innenräumen verboten wurde. Diesen Giftcocktail wird aber direkt unter
die Haut gespritzt.

Dann ist die Wirkung von Impfungen gar nicht
eindeutig belegt. Es ist sogar nachgewiesen, viele erkranken erst recht
durch eine Impfung, bekommen allergische Reaktionen oder die Resistenz
ist bereits eingetreten und deshalb wirkungslos. Es werden Milliarden
für eine angebliche Prävention ausgegeben, durch erhebliche
Nebenwirkungen die Gesundheit gefährdet und die Persönlichkeitsrechte
verletzt, ohne den Nachweis was es überhaupt bringt. Deshalb ist die
Frage berechtigt, geht es wirklich um Bevölkerungsschutz oder um ein
lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie? Denn eines ist sicher, die
Gesundheitsbehörden sollen wohl die Interessen der Menschen vertreten,
aber tatsächlich arbeiten sie für Bigpharma. Profit steht über alles
und wer zahlt befiehlt.

Als Ergänzung: Das Robert Koch Institut RKI veröffentlichte ein Studie über die Gefahren der Impfung


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http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/07/pandemie-zwangsimpfung-und-die.html


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3 Kommentare

Kommentare zu Pandemie, Zwangsimpfung und die Menschenrechte!

 

honigmannhonigmannam 09.07.09


...ja, ja, das stimmt wohl und das was Kotton sagt auch....was ist da sonst noch drin ???

Denkt dran, es wird noch viel schlimmer....

Gruß

KottonKottonam 09.07.09


Einfach nicht impfen lassen! Fertig!
Denn du hast recht, wer weis was na noch drin ist, was nach einem bestimmten Zeitfenster erst ausbricht...

Mausbiber-GuckyMausbiber-Guckyam 09.07.09


Hmmm Honig da erinnere ich mich noch an deinem anderen Beitrag du auch ?

LINK

Tja habe solches ja schon lange geanht und ich frage mich was die mit der Impfung noch so in den Menschen pumpen was ne Zeitbombe ist...

Schade aber nur das die Warner immer als Verschwörungstheretiker abgetan werden und das geschrei wenn es denn eintritt gross ist.


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