Der Rechtsstaat ist in der BRD auf den Kopf gestellt: Das Oberverwaltunsgsgericht (OVG) Münster bestätigte soeben, dass die Partei Pro-Köln weiterhin unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ im NRW-Verfassungsschutzbericht erwähnt werden soll. Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen (…) gegen die freiheitlicheAuf wordpress.com weiterlesen