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Selbstbeurlaubung – fristlose Kündigung wegen Mekkafahrt unwirksam! « Recht

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Selbstbeurlaubung – fristlose Kündigung wegen Mekkafahrt unwirksam! « Recht

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Wenn der Arbeitnehmer Urlaub möchte, der Chef aber nein sagt, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man fügt sich oder fährt in den Urlaub. Für die zweite Variante braucht man starke Nerven, um den Urlaub noch genießen zu können. Außerdem kann man sich ziemlich sicher sein, dass bei der Heimreise die Kündigung schon zu Hause “wartet”. Übrigens

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