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Schadeneratz/Schmerzensgeld wegen Kirschkern im Kuchen?

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Schadeneratz/Schmerzensgeld wegen Kirschkern im Kuchen?

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Eingestellt vonam 22.07.09in Wirtschaft via anwalt-berlin-blog.de

Wer hat nicht schon einmal auf einen Kirschkern, der sich im Kuchen versteckt hatte, gebissen und den Bäcker verflucht? Bei manchen Kunden bleibt es aber nicht dabei, sondern da muss schon eine Klage auf Schmerzensgeld herhalten. Zu Recht?

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3 Kommentare

Kommentare zu Schadeneratz/Schmerzensgeld wegen Kirschkern im Kuchen?

 

overLineoverLineam 01.08.09


Leider hat der BGH entschieden - gegen den Verbraucher. Freifahrtschein für die hiesigen Tortenbäcker ! In den USA würden da schon mal paar Hunderttausend Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld fließen . ...... die USA- Bäcker verfügen über zuverlässige Entkerner, vielleicht hätten die Rechtsprecher in den roten Roben sich mal schlau machen sollen !

olli7475olli7475am 31.07.09


Warum nicht. Wenn man sich nen Zahn ausbeisst, kann ein Schmerzensgeld durchaus zu holen sein. Man wird dann natürlich wieder darum streiten müssen, ob die Sicherheitsmaßnahmen des Bäckers ausreichend waren. Aber wenn ein Zahnarzt im Jahre 2002 schon mal ca. 15.000,- EUR für den Verlust von vier Zähnen zahlen musste (www.schmerzensgeld.info) dann kann man den guten Bäcker schon mal nach einer Entschädigung fragen...

olli7475olli7475am 31.07.09


Warum nicht. Wenn man sich beispielsweise einen Zahn ausbeisst, kann ein Schmerzensgeld durchaus angemessen sein. Es wird sich dann eben nur die Frage stellen, ob der Bäcker geeignete Vorsorge getroffen hat, damit sowas nicht passiert.Wenn man ein verschulden nachweisen kann, dann seh ich da durchaus eine Chance, etwas Geld zu bekommen. Für den verlust von vier Zähnen - wegen Pfusch des Zahnarztes - gab es immerhin im Jahre 2002 mal ca. 15.000,- EUR (Quelle: www.schmerzensgeld.info)


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