Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte über eine fristlose Kündigung – ohne vorherige Abmahnung – zu entscheiden. Der Arbeitnehmer soll gesagt haben: “Hier fliegt alles in die Luft” und “Wenn ich entlassen werde, bringe ich alle um!”. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts hätte der Arbeitgeber erst abmahnen müssen. Kündigung unwirksam!Auf wordpress.com weiterlesen