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Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden

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Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden

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Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben festgestellt, das es immer wieder das Missverständnis gibt, dass der Beitrag zur Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung enthält.

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