Die Minister haben rund um die Uhr einen Anspruch auf einen Dienstwagen zum dienstlichen und privaten Gebrauch im In- und Ausland. Die Nutzung wird durch spezielle Richtlinien und den Lohnsteuerregelungen bestimmt. Zum Dienstgebrauch gilt der Leitsatz der Wirtschaftlichkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln zu Zeit- und/oder Kostenersparnis.Auf quadraturacirculi.de weiterlesen