Artikel 10 € brutto – immer noch ein Niedriglohn
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„Wie hoch müsste Ihr Lohn mindestens
sein, damit Sie noch bereit wären, dafür zu
arbeiten?"
Das wurden Anfang 2008 rund 11.000 Erwerbslose
gefragt.
Sie nannten einen Stundenlohn von mindestens
6,80 € netto, d.h. umgerechnet ca. 10 €
brutto. (Stefanie Bender u.a. Was muten sich Arbeitslose
zu? IAB DiscussionPaper No.23/2007, 22)
Die gängigen Mindestlohnforderungen liegen
alle darunter. Sie berücksichtigen offensichtlich
nicht die Vorstellungen von
LohnarbeiterInnen.
Ein Alleinstehender hätte mit 10 € brutto
einen Nettomonatslohn von 1.122 € (bzw.
1.670 € brutto bei 38,5 Stunden die Woche
und 14% Krankenversicherungsbeitrag).
Dieser Betrag liegt
* rund 20% über dem Alg II-Niveau eines
vollzeiterwerbstätigen Alleinstehenden
(im Durchschnitt 942 €: 347 € Regelsatz
+ 315 € Warmmiete + mindestens 280 €
nicht als Einkommen angerechneter
Freibetrag vom Erwerbseinkommen),
* rund 20% über dem Betrag, der als Armutsrisikogrenze
in Deutschland gilt
(938 €),
* rund 13% über dem Betrag, der bei einem
Alleinstehenden nicht gepfändet
werden darf (989,99 €).
10 € brutto – immer noch ein Niedriglohn
International gelten als Niedriglohn zwei Drittel
des Wertes, der von der Hälfte aller Bruttolöhne
erreicht wird. Danach ist ein Bruttolohn
von 1.670 € ein Niedriglohn. (T. Kalina, C.
Weinkopf, Mindestens sechs Millionen Niedriglohnbeschäftigte
in Deutschland, IAT-Report 2006/03, 3)
10 € reichen nicht, wenn man Kinder hat
10 € brutto decken selbst bei einer Gesamtarbeitszeit
der Eltern von 66,5 Stunden in
der Woche nicht die vollen Unterhaltungskosten
einer vierköpfigen Familie auf Hartz
IV-Niveau.
Beispiel: Familie Müller hat zwei Kinder
unter 14. Sie hat einen Alg II-Bedarf von
1.528 €. (Regelsätze der Eltern und der Kinder plus
als angemessen anerkannte durchschnittliche Warmmiete
von 488 €)
Wenn Frank M. 38,5 und Eva M. 28 Stunden
die Woche für 10 € brutto die Stunde arbeiten
würden, würden ihre Nettolöhne zusammen
1.976 € betragen. (Steuerklasse III/V)
Davon werden jedoch nur 1.386 € als Einkommen
angerechnet. Frank und Eva M.
können Freibeträge für Erwerbstätigkeit von
ihrem Nettoeinkommen abziehen. Allein mit
ihren Nettolöhnen, d.h. ohne Kindergeld,
hätte die Familie noch einen Alg II-Anspruch
von 142 €.
10 € brutto – knapp an der Armutsrente
10 € brutto ergeben (bei 38,5 Wochenstunden)
einen Jahresverdienst von 20.040 €.
Das entspricht nur etwa 68% des gegenwärtigen
durchschnittlichen Bruttojahresentgelts.
Pro Versicherungsjahr würden damit in
Westdeutschland 68% des gegenwärtigen
Rentenwerts von 26,27 € oder rund 18 €
erzielt. Bei 40 Versicherungsjahren erreichen
Männer eine Rente von 720 €, Frauen bei
30 Jahren eine Rente von 540 €.
All das zeigt:
Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn
von 10 € ist äußerst bescheiden!
Arbeitgeber: Wer von seinem Lohn leben will, macht sich arbeitslos
Arbeitgeber interessieren sich nicht dafür, ob
man von seinem Lohn Miete zahlen, Kinder
ernähren oder eine ausreichende Rente erarbeiten
kann. Sie kaufen die Ware Arbeitskraft,
um Gewinne daraus zu erzielen. Ein
gesetzlicher Mindestlohn würde die Rendite
des Kapitals schmälern. Die Arbeitgeber-
Propaganda verschleiert die Profitgier und
nennt den gesetzlichen Mindestlohn "beschäftigungsfeindlich".
Lohnabhängige, die
danach streben, über den Lohn das soziale
Existenzminimum zu decken, machen sich
angeblich selbst arbeitslos.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände
(BDA) kämpft, solange es geht, gegen
einen gesetzlichen Mindestlohn, damit
Unternehmen ungehindert Löhne unterhalb
des Existenzminimums zahlen und Arbeitskräfte
auf staatliche Lohnzuschüsse z.B.
über Hartz IV verweisen können. Auch Kombilöhne
erhöhen die Prozentsätze der Renditen.
Arbeitslosigkeit wegen zu hoher Löhne?
Arbeitgeber behaupten, dass die Massenarbeitslosigkeit
nur eine Folge zu hoher Löhne
sei. Schon bei einem Armutslohn von 7,50 €
malen sie das Drohbild Hunderttausender
Arbeitsloser an die Wand. (BDA kompakt, Juli
2007)
Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten jedoch ist
in Deutschland von 29,5 Mio. im Jahre 1991
auf 23,2 Mio. im Jahr 2006 gesunken (IABKurzbericht
5/2007, 8), obwohl es keinen gesetzlichen
Mindestlohn gibt und die Nettoreallöhne
Nettoreallöhne im Durchschnitt gesunken sind. (FAZ
25.09.2007, 11)
Die Nachfrage nach Arbeitskraft sinkt eben
nicht wegen zu hoher Löhne. Sie sinkt aufgrund
technischer Fortschritte und höherer
Produktivität, aufgrund von Fusionen und
Kapitalexport in profitablere Auslandsmärkte
und aufgrund des wachsenden Drucks von
Finanzanlegern. Sie sinkt nicht zuletzt auch
aufgrund von Krisen, mit denen die Überproduktion
von Waren und Kapital alle Jahre
wieder vernichtet wird.
Das daraus folgende Überangebot an Arbeitskraft,
d.h. die wachsende Arbeitslosigkeit,
erlaubt es dann Arbeitgebern, das
Lohnniveau immer mehr unter das Existenzminimum
zu drücken.
Um dieser Rücksichtslosigkeit der Käufer der
Ware Arbeitskraft Schranken zu setzen,
brauchen wir dringend einen gesetzlichen
Mindestlohn von mindestens zehn Euro.
Gesetzlicher Mindestlohn von mindestens zehn Euro
statt Kombilöhne und Lohnsubventionen mit Hartz IV!
eine Akton von:
Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) • fon (0551) 9964381 •
info@die-soziale-bewegung.de • http://www.die-soziale-bewegung.de
Attac Aschaffenburg • c/o Peter Diehl • Hinterm Hag 19b, 63762 Großostheim • www.attac-aschaffenburg.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI)
Moselstr. 25 • 60329 Frankfurt • fon (069) 27 22 08 96 • info(at) bag-shi.de • www.bag-shi.de
Erwerbslosen Forum Deutschland, Vorsitzender: Martin Behrsing,
Schickgasse 3, 53117 Bonn • fon (0228) 24 95 59 4 • info (at) erwerbslosenforum.de
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
Landesverband Hessen • Zimmerweg 12 • 60325 Frankfurt am Main • www.gew-hessen.de
Landesverband Bayern • Schwanthaler Str. 64 • 80336 München • www.gew-bayern.de
Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken c/o Hans Kroha
Max-Planck-Straße 64 a, 63500 Seligenstadt • Hkroha (at) t-online.de • www.labournet.de/GewLinke
Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB)
fon (069) 74 01 69 • info@rhein-main-buendnis.de • www.rhein-main-buendnis.de
Tacheles e.V., Luisenstr. 100, 42103 Wuppertal • fon (0202) 31 84 41 •
http://www.tacheles-sozialhilfe.de • info(at) tacheles-sozialhilfe.de
ver.di Bezirkserwerbslosenausschuss Südhessen.
Rheinstr. 50, 64283 Darmstadt • http://suedhessen.verdi.de.
Nachdruck und weitere Verbreitung erwünscht!
V.i.S.d.P. u. kostenlose Bestellung: Rainer Roth • Berger Str. 195 • 60385 Frankfurt • info(at) klartext-info.de
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