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Keine Aufenthaltserlaubnis bei Sozialhilfebezug

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Keine Aufenthaltserlaubnis bei Sozialhilfebezug

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Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass junge Ausländer nach Erreichen der Volljährigkeit abgeschoben werden können, wen keine Aussicht besteht, dass sie jemals alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen werden.Selbstverständlich wird ein derartiges Exempel nicht an Rechtgläubigen statuiert, sondern an zwei jungen Vietnamesen.

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