Rückschlag für die Verbraucherzentrale: Sie hatte gegen einen Seitenbetreiber geklagt, der die Nutzer seines vormals kostenlosen Dienstes per Newsletter zu zahlenden Kunden erklärt hatte. Das Landgericht Düsseldorf konnte darin jedoch keinen Wettbewerbsverstoß erkennen. Die Verbaucherschützer werden in Berufung gehen.