Artikel Neue AGB bei deutschen Banken
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Hallo an alle Freunde und Bekannte,
heute wende ich mich an Sie/Euch in einer
Sache, die alle angeht und unbedingt von Ihnen/Euch auch
weitergeleitetet werden sollte.
Worum geht es?
Zum 31.10.2009 treten neue AGB deutscher
Banken in Kraft. Einige von Ihnen/Euch haben sicherlich auch schon
entsprechende Briefe von den betreffenden Banken erhalten.
Begründet werden dies Veränderungen mit der
Durchsetzung der europäischen Zahlungsdienstrichtlinien.
Zum Inhalt, insbesondere zum Thema Pfandrecht – ich
zitiere nachfolgend aus den neuen AGB der Sparkassen:
"Kundeninformation mit Erläuterungen
zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der
EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche
Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009
neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die
Bedingungen für die SparkassenCard, die Bedingungen für die
MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking."
Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:
"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art,
die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für
seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche
Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen,
Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine,
Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des
Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen
Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte
Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse
gelangen."
Was bedeutet dies nun im Klartext: Mit dem
Einordnen auf deutsches Recht übernimmt der Staat die Kontrolle über die Banken
und deren Einlagen, er kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich
dem deutschen Recht unterwerfen. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne
Zweckbestimmungserklärung werden die Banken wiederum Herr über die Vermögen
ihrer Kunden.
Der akut
von der Pleite bedrohte Staat kann sich nun an dem Bankvermögen der ihm
unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen.
Mit
diesen neuen AGB wird das
Instrument geschaffen, das den Staat in die Lage versetzt, sich auf
legalem Wege am Vermögen seiner Bürger zu bedienen!
Spannend dazu vielleicht noch folgende Aussage aus
den FAQs der Frankfurter Sparkasse mbH:
Frage: „Was passiert, wenn ich die
neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiere?“
Antwort: „Aufgrund der Strukturen des Zahlungsverkehrs
sind wir darauf angewiesen, dass wir alle Zahlungen nach einheitlichen
Bedingungen abwickeln können.
Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein,
würde dies daher ggf. auch bedeuten, dass wir keine Zahlungsaufträge mehr für
Sie abwickeln können und in Folge dessen die Geschäftsverbindung kündigen
müssten. Bedenken Sie, dass alle Kreditinstitute die Zahlungsrichtlinien
umsetzen müssen.“
In diesem Zusammenhang auch noch ein
Hinweis zum Einlagensicherungsfonds: Im "Statut zum
Einlagensicherungsfond" vom Juni 2009 heißt es im § 6, Absatz
10:
"Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen
oder Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht."
Jeder Kommentar erübrigt sich ...
Aber es kann geholfen werden, fragen Sie mich, ich kann Ihnen Ihr Kapital sichern, zu 100%
1 Kommentar
Kommentare zu Neue AGB bei deutschen Banken
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Bauern, früher mussten sie ihre Pferde einziehen lassen, die ersten Autobesitzer mussten ihr Autos dem Solldaten überlassen (eingezogen) ohne das sie für ihre Überlassungen (Wegnahme, end Eignung) nicht entschädigt wurden.
Wo Leben wir in einer( rückwärtzt auf gezählt) Demokratie, Diktatur oder zu Kaisers Zeient.
Wo sind die immer rufen Eigentum + Eigentum!!!!!