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Kein Kündigungsgrund Gericht akzeptiert "Hurensohn"

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Kein Kündigungsgrund Gericht akzeptiert 'Hurensohn'
Den Chef im Streit als "Hurensohn" zu beschimpfen, ist nach Auffassung eines spanischen Gerichts kein Kündigungsgrund. Der Begriff werde in der Umgangssprache inzwischen so häufig benutzt, dass er keine schwere persönliche Beleidigung mehr sei, urteilten die Richter am höchsten katalanischen Berufungsgericht, wie die konservative Zeitung "El Mundo"

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2 Kommentare

Kommentare zu Kein Kündigungsgrund Gericht akzeptiert "Hurensohn"

 

robbenrobbenam 18.09.09


Da gibt es aber bei uns auch sehr viele,denk ich mir

willikemmerwillikemmeram 17.09.09


so isses...hijo de puta


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