Machte ein Kunde bisher seine Bezahlung eines Flugs per Bankeinzug rückgängig, so verlangte Germanwings eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Das erklärte der Bundesgerichtshof nun für unzulässig.Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eineAuf netzeitung.de weiterlesen