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Enteignete Juden erhalten Häuser nicht zurück

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Enteignete Juden erhalten Häuser nicht zurück

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In der NS-Zeit enteignete Juden können ihr Eigentum nicht in jedem Fall zurückerhalten. Häuser einer in den 30er-Jahren errichteten Siedlung in Brandenburg werden nicht zurückgegeben.Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte am Mittwoch die seit 1997 geltenden Ausnahmeregelungen. Dies betrifft die Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow (Brand

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1 Kommentar

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Kommentare zu Enteignete Juden erhalten Häuser nicht zurück

 

sharif002sharif002am 01.10.09


Sie enteignen Tag für Tag Häuser in Palästina...! Doppelmoral ist wohl der richtige Begriff!


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