Schüler darf in der Schule beten
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Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 3 A 984.07) hat gestern entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.
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