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Fall Polanski: Wenn Richter Gott spielen

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Fall Polanski: Wenn Richter Gott spielen

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Eingestellt vonam 02.10.09in Politik via blogspot.com

Opfer und Täter hatten sich auf ein Strafmass geeinigt. Ein Richter rollte dann selbstherrlich, über den Willen aller Beteiligten hinweg, den Fall neu auf. zum Leidwesen des Opfers.

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5 Kommentare

Kommentare zu Fall Polanski: Wenn Richter Gott spielen

 

lupelupeam 03.10.09


hier wollen einige richter, nachdem sie es 30 jahre lang nicht fertig brachten, an polanski nun doch noch ein exempel statuieren, gegen den willen des opfers.

dass es scheinbar in amerika nicht möglich ist, ein verfahren in (gewählter) abwesenheit des täters durchzuführen, ist echt peinlich.

überhaupt unglaublich, dass es selbst bei uns oft 5-9 jahre dauern kann, bis ein gerichtsprozess endlich stattfindet. da läuft doch was falsch.

nansynansyam 03.10.09


Abseits aller Emotionen (Sittenstrolch.. u.s.w.) ist der Fall etwas komlizierter.
Mißbrauch einer Minderjährigen ist strafbar!
Polanski hat eine strafbare Handlung begangen; welche genau ist jetzt abschließend schwer festzustellen. Es gab ja, wie im amerikanischen Justizsystem üblich, eine Absprache: man gibt dieses oder jenes zu, um schwerere Tatbestände auszublenden. An sich schon ein zweifelhafter Vorgang! So ein Deal kann zum Beispiel dazu führen, daß die genauen Tatumstände nicht aufgeklärt werden, man hat ja eine Verurteilung. Auf der anderen Seite gibt der Angeklagte vielleicht etwas zu, das so nicht stattgefunden hat, nur um einer schwereren Strafe zu entgehen. Die zweifelhafte Rolle des Richters ist ja bekannt (Voreingenommenheit).
Ganz problematisch wird es, wenn diese Umstände nach mehr als 30 Jahren nochmal aufgerollt werden sollen. Ob nun bei diesem Verfahren oder bei Kriegsverbrechen, nach dieser Zeitspanne noch Zeugen zu befragen, die sich noch genau erinnern können, ist fast unmöglich!

QuakmorsQuakmorsam 02.10.09


Wo kämen wir hin, wenn sich jeder Sittenstrolch mit Geld sich mit seinem Opfer "einigen" kann. Der Kerl gehört in den Knast, und es spielt überhaupt keine Rolle was für ein toller Regisseur er ist.

CamposCamposam 02.10.09


Der Tatbestand des Kindesmissbrauches verjährt in den USA nicht.
Deshalb war der Haftbefehl gültig und die Schweiz hat korrekt gehandelt.
Der Richter mag damals unkorrekt gehandelt haben. Aber es wird ein neues Verfahren mit einem
neuen Richter geben. Der sich auf einen deal mit Polanskis Anwälten nicht einlassen muß - wie der erste.
Das Problem liegt hier nicht bei Richtern, sondern bei Polanski. Der ist ein großer und sehr prominenter
Künstler. Aber das kann kein Grund dafür sein - wie sein deutscher Kollege Schlöndoff und andere-
Polanski als von der amerikanischen Justiz verfolgtes "Unschuldslamm " hinzustellen. Wie ein
tatsächliches Opfer zur "Verzeihung" gebracht werden kann, das dürfte bekannt sein.
Bei einem Kinderschänder - nochmal ! - verjährt die Tat in den USA nicht.
"Er hat die Kleine nur ein bißchen vergewaltigt" - soll es im Ernst so heißen, nur weil es um Roman Polanski
geht?

writingmailwritingmailam 02.10.09


"Auch Richter sind fehlbare Menschen und bei weitem nicht immer nur ihrem Gewissen verpflichtet, sondern allen Möglichen und allem Möglichem, sodenn sie ein Gewissen haben. Das Prekäre dabei ist, daß sich vieles dabei häufig gegenseitig ausschließt."
writingmail

P.S. Man sollte solchen Richtern Grenzen zeigen, denn sie sind nicht Gott, nicht einmal im Entferntesten!


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