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Anlegerschutz muss in den Koalitionsvertrag

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Anlegerschutz muss in den Koalitionsvertrag
Das „Anlegerschutzgesetz“ der großen Kolaition ist de facto zum „Gesetz zum Schutz unseriöser Bankberater“ geworden. Nachbesserungen sind dringend erforderlich. Anlegerschützer fordern die Umkehr der Beweislast, die im aktuellen Gesetzentwurf immer noch nicht berücksichtig wurde. Bisher muss der Anleger der Bank eine Falschberatung beweisen.

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1 Kommentar

Kommentare zu Anlegerschutz muss in den Koalitionsvertrag

 

vrbankopfervrbankopferam 04.11.09


Die Beweislastumkehr beim Anlegerschutz ist längst überfällig. Es kann nicht sein, dass die Beweislast beim wirtschaftlich schwächeren liegt. Nur dann wird sich beim Beratungsverhalten der Banken etwas ändern.


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