Wer mit dem Laptop der Firma privat im Internet surft, muss unter Umständen dafür bezahlen. Denn eine Flatrate gilt nicht überall.Wer privat mit seinem Dienst-Laptop im Internet surft, kann dafür von seinem Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 1 Ca 1139/09).Auf netzeitung.de weiterlesen