Artikel Existiert die BRD rechtlich? Sind die Deutschen staatenlos? (Teil 1)
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Dieser Artikel betrifft den gesamten deutschsprachigen Raum – also die totalitäre
sogenannte “BRD“ aber auch Österreich und die Schweiz.
Politik-Global
ist weder politisch links noch politisch rechts orientiert, sondern
freiheitlich demokratisch und fühlt sich – ohne irgend eine
Rücksichtnahme – der Wahrheit verpflichtet.
Diese
Verpflichtung wurde jedoch seitens des LKA Berlin-Brandenburg übel
genommen, mit einem Sonderkommando der Polizei wurde der
Domain-Provider aufgrund der Anordnung des Amtsgerichtes
Berlin-Tiergarten heimgesucht, die Domain wurde entsprechend § 103 und
105 der StPO geschlossen (solange bis PG eine Ausweichmöglichkeit
gefunden hatte) wegen angeblichen Verstoßes gegen den
Diktatur-Paragraphen § 130 StGB, der die Verbreitung der Wahrheit in
der OMF-BRD unterbinden soll. Den Behörden gelang es nicht, den Server
zu beschlagnahmen, da aus begründetem Mißtrauen gegen eben diese OMF
seit Jahresbeginn der Server in Russland angemietet wurde. Weder die
Redaktion, noch der Herausgeber befinden sich noch in der OMF-BRD und
dies einzig aus dem Grund, weiterhin Aufklärung gewährleisten zu
können. Die OMF-BRD ist nach Ansicht von Politik-Global eine repressive
Diktatur ohne jegliche Legitimation. Ein Staat, der seine Bürger aus
politischen Gründen verfolgt, ist weder eine Demokratie, noch ein
Rechtsstaat und unterdrückt die Meinungsfreiheit.
Die
sogenannte “Bundestagswahl“ war eine reine Farce, denn eine korrekte
Wahl setzt mündige und INFORMIERTE Wähler voraus. Meinung und Wissen
der Bundesbürger werden jedoch seitens der fremdgesteuerten Medien
gemacht. So konnte es sich ein Barack Obama im Juli !!! 2009 (also
ganze zwei Monate VOR der Wahl) erlauben, einer Merkel zu sagen, daß
sie nach der Wahl im September wieder Kanzlerin wird. Wer die Medien
und somit die Meinung beherrscht, kann sich derartige “hellseherische“
Fähigkeiten erlauben. Die Wahl mag alles gewesen sein – nur nicht
demokratisch !
Nachdem aufgrund der Verfassungsbeschwerde des Staatsrechtlers Prof. Dr. K.A. Schachtschneider das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 30.06.2009 entschied, dass der Lissabon- Vertrag nicht grundgesetzkonform sei
und neben der Ausgestaltung der Subsidaritätskontrolle eine weitere
Stärkung des Demokratieprinzips verlangte, setzte die CDU dennoch die
Ratifizierung des beanstandeten Lissabon-Vertrages durch und handelte
damit gegen das Bundesverfassungs-gericht und gegen das Grundgesetz.
Mit Schreiben vom 20.07.09 hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka, Deggendorf an den Internationalen Gerichtshof, Den Haag für die Vereinigung «Die Deutschen» und in eigenem Namen die Feststellung des Nichtbestandes der BRD verlangt.
Er verwies dabei auf sein Buch «Ist die BRD kein Staat – sind die Deutschen staatenlos?» ISBN 978-3-00 025586-1.
http://www.fuer-deutschland.net/IGH_Antrag_auf_Feststellung_des_Nichtbestehens_der_BRD.pdf
Schon Carlo Schmid, Professor für Völker- und Staatsrecht, einer
der Väter des Grundgesetzes (GG) der BRD, legte in einer Grundsatzrede
dar, dass die Bundesrepublik kein souveräner Staat sei, sondern nur die
Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF). - Dem besiegten Deutschen Reich sei nie durch einen Friedensvertrag die Souveränität zurückgegeben worden.
Auf Grund dieses Vorstoßes und
weiterer Klagen von Professoren gegen EU-Verträge, hat Emil Rahm,
Herausgeber von «Prüfen + Handeln» für die Aktion «Volk und Parlament»
und in seinem eigenen Namen der schweizerischen Bundesversammlung eine Petition eingereicht mit dem Ersuchen,
1. zu klären, was bei einer Nichtexistenz der BRD im Blick auf bestehende und künftige
Verträge vorzukehren sei,
2. zusammen mit Befürwortern und Gegnern eines EU-Beitritts die Vor- und Nachteile eines
EU-Beitritts aufzulisten.
Im
Namen der Aktion «Volk und Parlament» dankt der Petitionär für die
Klärung der aufgeworfenen Fragen im Interesse unserer Schweiz, welche –
möglichst eigenständig – große Möglichkeiten hat, in der Welt gute
Dienste zu erbringen.
Kritische Stimmen über EU-Verträge
In der Petition bezüglich rechtlicher Nichtexistenz der BRD wird auch auf folgende kritischen
Stimmen hingewiesen:
In einer Vernehmlassung «Auf Nebenpfaden zum EU-Beitritt?» von Nationalrat Luzi Stamm heisst es:
Der Beitritt wird von Bundesbern «durch die Hintertüre» angestrebt: Systematisch
werden EU-Bestimmungen übernommen. Ziel ist, alle Beitritts-Hindernisse
zu beseitigen, um der Bevölkerung eines Tages sagen zu können, die
Unterschiede zur EU seien so klein geworden, dass man ebenso gut
beitreten könne...
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 30.06.2009, dass der Lissabon- Vertrag nicht grundgesetzkonform sei und verlangt neben der Ausgestaltung der Subsidariäte- kontrolle eine weitere Stärkung des Demokratieprinzips.
Univ. Prof. Dr. Karl
Albrecht Schachtschneider Erlangen-Nürnberg erhob in Zusammen- arbeit
mit dem Innsbrucker Staatsrechtler Prof. Pernthaler Verfassungsklage nicht
nur gegen den Lissabon-Vertrag («EU-Verfassung»), sondern auch gegen
den EU-Beitrittsvertrag von 1994, den Vertrag von Amsterdam (1998) und
den Vertrag von Nizza (2001).
Die Klageschrift ist ein historisches Dokument! Der volle Wortlaut von 372 Seiten kann unter www.kaschachtschneider.de oder www.webinformation.at eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Zum Stand der Klagen gegen den Lissabon-Vertrag; Es gibt kein «Europäisches
Einheitsvolk» http://www.webinformation.at/material/wegwarte_februar09.pdf
Studie Prof. Dr. Münch, Recht des Deutschen Reiches und Deutschen Volkes http://don-quichote.com/attachments/Recht_des_Deutschen_Reiches.pdf
Bedenkenswertes
Warum ist über die Hälfte der Bürger GEGEN den Lissabonner Vertrag?
Das
Merkel quasselt fortlaufend, wie gut dieser Vertrag sei. Wie
demokratisch die EU dann werden würde – nur wer die EU-Verfassung und
den Änderungsvertrag von Lissabon gelesen hat – und verstanden hat –
dem stehen die Haare zu Berge! Dem Vertrag nach soll die EU ein
asoziales, neoliberales Gebilde werden, dem Bürger werden die
Möglichkeiten einer Mitbestimmung gänzlich genommen – und die EU wird
zu einer militaristischen Diktatur, in der jetzt schon wieder 1000
Soldaten der Bundeswehr zusätzlich nach Afghanistan verlegt werden -
mit verlängerter Einsatzzeit und einer Landbesetzung für
voraussichtlich die nächsten zehn bis dreißig Jahre (so die Aussage des
Abgeordneten Herrn Wimmer), und die, wie es im Artikel bei
Politik-Global über Xavier Solana dargelegt wurde, eindeutig in
Richtung Aggression und möglicher Angriffskriege zielt (möglich sogar
mit Nuklearwaffen) und eindeutig Ambitionen in Richtung Kaspischem Meer
zeigt. Allzu gerne richten EU-Politiker – und darunter auch Deutsche –
ihren begehrlichen Blick auf das Öl und Gas aus Kazachstan. Dies ließe
sich für den "Exportweltmeister Deutschland" mit entsprechend hohen
Überschüssen in der Handelsbilanz – als frei verfügbaren Währungsmengen – auch friedlich lösen, indem man für eine Ware einfach
bezahlt – statt mit Waffengewalt zu holen. Nun braucht niemand zu
denken, die Wehrmacht – hm, pardon, die Bundeswehr würde mit
Panzerkeilen die Ukraine und Russland durchqueren, um Kazachstan zu
erreichen – aber so langsam und allmählich gewöhnt man die dortige
Regierung schon einmal an den Anblick deutschen und amerikanischen
Militärs … in einem Land der ehemaligen Sowjetunion !!!
(Foto: Flugzeug der Luftwaffe der Bundeswehr auf dem Flughafen von
Astana – Kazachstan / Aufnahme von Anfang Juni 2008 !! ) Und diese
Woche befindet sich eine französische Delegation in Kasachstan – ein
Land wie das andere sind Teile der EU und sind Teile der NATO.
Einige Jahrzehnte lang war Russland, nachdem es von
Rothschild/Rockefeller über die Finanzierung von Uljanow und Bronstein
– bekannter unter den Namen Lenin und Trotzki (verheiratet mit der
Tochter des Nachbarn der Rothschilds → Schiff – im Marxistischen
Experiment zum Machtblock aufgebaut worden, um die westliche Hauptmacht
Deutschland in einem Krieg zu zerreiben. Mit den Folgen des
provozierten ersten Weltkrieges, war der II.Weltkrieg eine kalkulierte
logische Folge, während dessen die Sowjetmacht entsprechend seitens der
USA mit Material unterstützt wurde. Nicht vorhergesehen war, in welchem
Maß die UdSSR zum militärischen Machtfaktor wurde.
Jedoch
konnte mit der propagandistisch erzeugten Angst in Deutschland vor
einer Invasion aus dem Osten, die Westzone bzw. die seitens des
Alliierten Hochkommissariats durch eine folgsame Regierung verwaltete
Bundesrepublik, in eine vorbereitete Gemeinschaft getrieben werden: die
EU.
Die EU entspricht jedoch vollauf den Planungen, die einer Regierung
durch ein zionistisches Finanz- und Macht-Kartell als Diktatur gleicht.
In der EU, in der erst in Volksabstimmungen in Frankreich und den
Niederlanden die Verfassung abgelehnt wurde, wurde einem mauschelnden
Kaspertheater gleich unter der Ratspräsidentschaft des deutsch-Merkels
mit dem Lissabon-Vertrag ein Verwirrspiel gestartet, um dennoch unter
dem Deckmäntelchen des Lissabon-Vertrages eben diese abgelehnte und
verbrämte Verfassung den europäischen Bürgern überzustülpen – nur eben
dieses Mal heimtückisch und hinterlistig durch sogenannte
Volksvertreter, die allem zustimmen, wenn sie denn nur ihren Posten und
ihre Bezüge behalten. Ob man dies nun Bestechung, Korruption oder
Erpressung nennt, ist unerheblich. Schon das Parteien- und
Abgeordneten-System garantiert ein Demokratiedefizit, werden doch
Abgeordnete in von der Partei von oben her aufgestellten Listen den
Bürgern zur Wahl oktroyiert – und dem Wähler bleibt nur eine Wahl zwischen Teufel, Belzebub und Satan.
Die Bundesrepublik ist ein von den West-Alliierten geschaffenes System,
das über die Pseudowahlen und Pseudoparteien eine Verwaltungsstruktur
darstellt, die die Leitung des Landes durch das Alliierte
Hochkommissariat verschleiert. So gesehen hat es NIE eine DDR gegeben –
aber auch nie eine BRD. Beide Verwaltungsgebilde waren eine Irreführung
der Bevölkerung. Seit Kriegsende hat Deutschland keine Verfassung,
Deutschland ist nach wie vor besetzt (also bitte nicht die in
Deutschland stationierten US-Truppen aus den Gedanken ausblenden!).
Gemäß der Haager Landkriegsordnung sollten Deutsche eine Petition an
die UNO einreichen, damit wir uns endlich eine Deutsche Verfassung
geben können – abseits aller Marionetten-Parteien.
Aber ist die UNO der richtige Platz? Wohl kaum, denn die UNO war
ebenfalls ein Konstrukt von Rockefellers Council on Foreign Relations,
ein Instrument der USA – eben dieser USA, die Deutschland noch immer
besetzt halten. Nur wir Deutsche können uns selbst eine Verfassung
geben – um dann Freunde unter den Völkern zu finden, die kein Interesse
an der Fortsetzung dieses Betruges "BRD" haben, sondern auf
ausgleichende beiderseitige Interessen bedacht sind. Laut Artikel 146 des Grundgesetzes hat das Deutsche Volk ein Recht auf eine Verfassung.
Gemäß EU-Vertrag von Lissabon gilt jedoch jeder Deutsche, der eine
Deutsche Verfassung anstrebt und sich aktiv dafür einsetzt, als
Teilnehmer an einer Aufruhr. Und bezüglich Aufruhr sieht der
Lissabon-Vertrag vor:
Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ (identisch mit dem EU-Vertrag von Lissabon) in Titel I, Artikel 2 (2):
‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘
In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im
Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu
verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die
Ausnahmen von der Regel:
‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den
Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls.
Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung
und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen
“Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden - und
im EU-Vertrag von Lissabon steht genau der selbe Text!!!
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn
sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
erforderlich ist, uma) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.
und weiter
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die
in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;
diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und
in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.
Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:
“Eine
Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie
durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich
ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen” Die
wurde unter vielen anderen Punkten auch Gegenstand der
Verfassungsbeschwerde, erstellt durch Prof. Dr. iur. K.A.
Schachtschneider - Verfassungsbeschwerde, die jetzt seit Mai 2008 beim
Bundes- Verfassungs-Gericht anhängig ist.
und
“Ein
Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”
.
http://www.politikglobal.net/
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