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Keine BKA-Sperrlisten, bis das Anti-Kinderporno-Gesetz gültig ist

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Keine BKA-Sperrlisten, bis das Anti-Kinderporno-Gesetz gültig ist

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Die von Familienministerin Ursula von der Leyen erwirkten „Provider-Verträge“ über Sperrlisten gegen Kinderpornografie sind womöglich Makulatur. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verbot die Übergabe der Listen an die Provider, bis es eine gesetzliche Basis für dafür gibt.Wurden vom Bundeskriminalamt BKA bereits Sperrlisten über zu blockierende Webs

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