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GEMA geht mit einstweiliger Verfügung gegen UseNeXT vor

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GEMA geht mit einstweiliger Verfügung gegen UseNeXT vor

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Nach dem Datei-Hosting-Service Rapidshare hat nun auch der UseNet-Zugangsanbieter UseNeXT eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erhalten, die von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkt wurde. UseNeXT darf nun keine Werbung mehr machen, in der man die Verfügbarkeit geschützter Inhalte anpreist.

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1 Kommentar

Kommentare zu GEMA geht mit einstweiliger Verfügung gegen UseNeXT vor

 

tomtomtomtomam 25.01.07


so ganz kann ich das ja nicht unterschreiben, nicht im falle der gema. ob man das verteilungssystem der gema gut findet ist eine sache, dass es aber eine möglichkeit geben muss, damit künstler an das ihnen rechtlich zustehende geld kommen, ist doch wohl ebenso klar?!wie sollen sie sonst leben und weiter das \"herstellen\" können, was wir so gerne hören, lesen oder betrachten?


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