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Hartz IV: Übernahme einer Maklerprovision

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Hartz IV: Übernahme einer Maklerprovision

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Das Bayerisches Landessozialgericht urteilte: Arge muss angemessene Maklerprovisionen von Arbeitslosengeld II Empfängern übernehmen, wenn sie zuvor einem Umzug zustimmte.

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