Auch wenn die Essensreste im Müll gelandet wären – Altenpflegerin Waltraud B. durfte sie nicht ihrem Arbeitgeber entwenden, hat ein Arbeitsgericht entschieden. Die rechtmäßige Entlassung nennt Verdi ein «Schandurteil».Einige Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro haben eine 58-jährige Konstanzer Altenpflegerin den Job gekostet. Das ArbeitsgeriAuf netzeitung.de weiterlesen