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Sächsisches Sammlungsgesetz ersatzlos aufgehoben

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Sächsisches Sammlungsgesetz ersatzlos aufgehoben

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Die Aufhebung tritt am 28.12.2009 in Kraft. Nach dem bisher geltenden Sammlungsgesetz bedurften Haus- und Straßensammlungen der behördlichen Erlaubnis. Auch für Werbung von

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