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Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie ab

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Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie ab
Das deutsche Urheberrecht lasse private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 habe der Gesetzgeber klargestellt, dass dies auch für digitale Kopien gelte, berichtete FOCUS ONLINE am 28.10.2009:
So dürften Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.

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