Vertreter der Musikindustrie wollten das Recht auf digitales Kopieren im Privatbereich stärker beschränkt. Ihre Klage in Karlsruhe kam allerdings nicht besonders weit. Das hatte gar nicht so sehr inhaltliche Gründe.Die digitale Vervielfältigung von Tonträgern für den privaten Gebrauch bleibt weiterhin zulässig. Eine dagegen gerichtete VerfassungsbAuf netzeitung.de weiterlesen