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Handyverbot am Steuer gilt nicht für Schnurlos-Telefone

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Handyverbot am Steuer gilt nicht für Schnurlos-Telefone

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Wer mit einem Schnurlos-Telefon am Ohr beim Autofahren erwischt wird, kann nicht wegen des Handyverbots belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch bekannt gegeben. Drahtlose Festnetztelefone seien rechtlich nicht mit Handys gleichzusetzen, urteilten die Richter.Das Handyverbot am Steuer gilt nicht für mobile Festnetztelefone.

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