Alle Schulgesetze der Bundesrepublik Deutschland leiden unter dem gar nicht bis nicht vollständigen Beachten des gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG durch den Verfassungsgeber an den einfachen Gesetzgeber zwingend gerichteten Zitiergebotes als unabdingbare Gültigkeitsvorschrift für grundrechtseinschränkende Gesetze.Der Verfassungsgeber hat nur diejeAuf baltische-rundschau.eu weiterlesen