Eine Kassiererin, die wegen eines Getränkebons im Wert von 1,30 EUR gekündigt wird, ein Müllmann der wegen der Mitnahme eines weggeworfenen Kinderreisebettes gekündigt wird - wo soll das hinführen? Hier des berühmte Bienenstichurteil des Bundesarbeitsgerichts ...Auf kostenlose-urteile.de weiterlesen