am14.11.09inTechnik via anwaltssoftware-lawfirm.de
In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass die Regelungen in dem neuen RVG §15a (kein Anspruch auf Anrechnung der Geschäftsgebühr für Dritte) auch für "Altfälle" gelten. Link zum Volltext und Details in der verlinkten Mitteilung (http://www.kanzleirechner.de)