Die Steuerfahnder waren vom Land Hessen mit Hilfe fragwürdiger psychiatrischer Gutachten in den Ruhestand geschickt worden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Gießen ihnen jetzt offiziell bescheinigt, dass die Gutachten "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen" erstellt worden waren. Der Gutachter wurde in erster Instanz zu einer Geldbuße vonAuf spiegel.de weiterlesen