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Caritas kündigte Pflegerin wegen Teewurst-Klau

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Caritas kündigte Pflegerin wegen Teewurst-Klau

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Sie ist behindert, seit 18 Jahren im Betrieb, der Arbeitgeber ist kirchlich – alles Fakten, die gegen eine Bagatell-Kündigung sprechen. Dennoch hätte die Pflegerin beinahe ihre Stelle wegen eines Mundraubes verloren.Die Caritas Seniorendienste Hannover haben einer schwerbehinderten Pflegehelferin wegen des Diebstahls einer Teewurst gekündigt, nach

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7 Kommentare

Kommentare zu Caritas kündigte Pflegerin wegen Teewurst-Klau

 

RenePrueferRenePrueferam 23.11.09


Nele, die Banker und Manager haben ja auch das Geld und die Beziehungen zur Politik, um sich ihren Freispruch zu kaufen oder über Politiker zu ergaunern. Oder hast Du etwa gedacht, dass es in Deutschland eine Rechtsprechung gibt, die für alle gleich ist? Auf dem Papier schon, in den Urteilen nie!

NeleinloveNeleinloveam 22.11.09


Bei Bankern u. Managern wurde die Rechtssprechung in den Müll geworfen.

NeleinloveNeleinloveam 22.11.09


Dann sollte man mitleidslos sagen, Sie haben den Artikel nicht tiefgründig gelesen. Auch die Umstände des "Gewohnheitsrechtes" spielen eine Rolle. Diese Frau ist behindert. Was das heißt, weiß auch nur einer, der mit behinderten Menschen zu tun hat. Sie wird nie auf ein normales Einkommen, im Sinne von normal, kommen. Sie ist auf Hilfen angewiesen.

zero1000zero1000am 21.11.09


1. Die Kündigung ist zurückgezogen worden.
2. Sie hat gegen eine Dienstanweisung verstoßen, auch wenn ihr Anwalt etwas anderes sagt. Diese Dienstanweisungen gelten in der Caritas bundesweit.
3. Wenn wir alles an "Anderen" aufhängen, können wir die gesamte Rechtsprechung in den Müll werfen. Fälle sind NICHT vergleichbar, auch wenn es dem berechtigten Rechtsbewusstsein anders erscheinen mag. Wäre dem nämlich so, brauchen wir keine Tatbestandsmerkmale mehr, keine Tätermerkmale, keine Hinterfragungen nach Schuldzurechnungsfähigkeit, Schuldminderungsgründe etc.

HopalaHopalaam 21.11.09


Caritas kündigte Pflegerin wegen Teewurst-Klau ...

Dabei handelt es sich um eine körperbehinderte Frau, die seit 18 Jahren in der kirchlichen Senioreneinrichtung tätig war/ist...

Nennt man das tätige Nächstenliebe?

Statt es intern zu besprechen, von mir aus auch abzumahnen usw., geht eine kirchliche Einrichtung wegen einer kleinen Teewurst...einem eventuellen Mundraub... vor Gericht.

Beschämend und traurig zugleich, dass heutzutage selbst bei Kirchen das Geld mehr zählt und mehr wert ist, als der Mensch.

Banker, Wirtschaftsbosse dürfen und können rauben, betrügen und lügen was "das Zeug hält", ohne dass sie je jemand anklagt oder gar bestraft.

"Die kleinen Gauner hängt man und die großen Gauner läßt man laufen." - Ein immer gültiges Sprichwort-

buxxybuxxyam 21.11.09


ich wundere mich, es gibt immer noch dumme menschen, die ihren job wegen einer kleinigkeit aufs spiel setzen.
ich habe kein mitleid, denn jeder weiß mittlerweile was passieren kann.

NeleinloveNeleinloveam 21.11.09


Und man sollte nicht vergessen, auch das Ausland nimmt Anteil ...

Die großen läßt man gehen mit einem Trinkgeld aus der Portokasse, siehe Peter Hartz, die kleinen bezahlen richtig.

Das ganze nennt sich dann deutsches Recht.


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