Banken dürfen bei der Kreditvergabe an Privatkunden keine Gebühren für die Prüfung angebotener Sicherheiten verlangen. In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil, entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, dass eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Volksbank unzulässig sei.